Exportkontrolle: EU-Empfehlung zur Compliance

Exportkontrolle und Compliance
15.08.201947 Mal gelesen
Die EU-Kommission hat in einem Leitfaden unverbindlich Empfehlungen zu Compliancesystemen im Rahmen der Exportkontrolle gegeben.

Die Europäische Kommission hat Leitlinien (EMPFEHLUNG (EU) 2019/1318 DER KOMMISSION vom 30.07.2019) herausgegeben, die konkretisieren, welche Anforderungen ein Unternehmen einhalten muss, damit ein wirksames Compliancesystem vorliegt. Diese Leitlinien beziehen sich speziell auf die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, geben aber auch allgemein gute Hinweise, welche Punkte Unternehmen im Rahmen der Exportkontrolle beachten sollten.

Die Leitlinien bitten Unternehmen Orientierung und sollen helfen, Risiken im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Dual-use-Gütern zu vermeiden und die Einhaltung aller Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

Die Leitlinien der Kommission sollen aber auch eine Richtschnur für die Zollbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten sein und diesen an der Hilfestellung geben, worauf im Rahmen der Gewährung von Genehmigungen zur achten ist.

Die europäische Kommission betont, dass ihre Compliance Leitlinien nicht verbindlich sind. Ferner betont sie, dass ihre Leitlinien keine Rechtsberatung ersetzen können.

In den Leitlinien sind sieben Kernelemente aufgeführt, die als Eckpunkte eines wirksamen Compliancehandbuches gefordert werden. Bei der Entwicklung eines Exportkontrollhandbuchs kommt es darauf an, dass die Organisationsstruktur zum konkreten Unternehmen passt, dass interne Prozesse gut verständlich sind und leicht eingehalten werden können. Welche Anforderungen an das Kontrollsystem zu stellen sind hängt von der Größe, der Struktur und dem Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ab. Auch die mögliche Entwendung und der strategische Charakter der exportierten Güter spielt eine Rolle.

Zu den Eckpunkten wirksamer Exportkontrolle gehören

  • Bekenntnis des Managements zur Compliance
  • Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Ressourcen
  • Vorhandensein von Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Ablauf von Screening-Vorgängen
  • Audits, Berichterstattung und wirksames gegensteuern bei Fehlern
  • Aufzeichnungen und Dokumentationspflichten
  • Informationssicherheit

Die europäische Kommission legt in ihrem Merkblatt dar, was die einzelnen Schritte sind, um den Anforderungen zu genügen und was konkret von den Unternehmen erwartet wird.

Zudem beinhaltet der Leitfaden auch Kontrollfragen, um es Unternehmen zu erleichtern eine wirksame Zollcompliance zu errichten. Ferner enthält der Leitfaden Anhang zwei sogenannte Warnsignale für verdächtige Anfragen. Sollten diese Warnsignale auftreten, empfiehlt die europäische Kommission, die nationalen Behörden einzuschalten.

Wenn Sie Fragen zum Thema Zollcompliance oder Exportkontrolle haben finden Sie auf unserer Internetseite weitere Informationen: https://www.owlaw.de/aussenwirtschaftsrecht/