Ausländisches Recht

Ausländisches Recht

Unter dem ausländischen Recht verstehen sich die verschieden Rechtssysteme und Rechtsordnungen ausländischer Staaten. Dabei kann man all diese Rechtsysteme gängigen Rechtskreisen zuordnen. Die Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises (civil law) haben in starkem Maße das römische Recht rezipiert und sind gekennzeichnet durch eine starke Kodifizierung. Dieser Rechtskreis erstreckt sich nicht nur auf Kontinentaleuropa, sondern auch auf Lateinamerika, Teile des nahen und fernen Ostens sowie Afrika. Das Recht des anglo-amerikanischen Rechtskreises( common law), der sich vor allem auf England und seine ehemaligen Kolonien erstreckt, ist weniger norm-, als vielmehr präjudizienorientiert. Der islamische Rechtskreis wiederum ist durch eine starke Stellung des religiösen Rechts, der Scharia, gekennzeichnet, die in den verschiedenen islamischen Staaten unterschiedlich ausgeprägt ist. 

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