Antidiskriminierungsgesetz wird konkret !

Arabisches Recht
03.05.20061992 Mal gelesen

Nun soll es kommen. Das lange diskutierte Antidiskriminierungsgesetz. Benannt wird es  "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz". Damit setzt die Bundesregierung nunmehr voraussichtlich zum 01.08.2006 (endlich) die Vorgaben des EuGH um. Geplant ist im Arbeitsrecht die Ungleichbehandlung wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht zu unterbinden. 

Vorhersehbar ist, dass auf die deutschen Arbeits- und Zivilgerichte eine Flut von Klagen, die ihre Begründetheit in diesem Gesetz sehen, zukommt. Im arbeitsrechtlichen Prozess sollen dann auch Betriebsräte für den einzelnen Arbeitnehmer Klagebefugnis erhalten. Damit geht die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf sogar über die Vorgaben des EuGH hinaus. Diese Möglichkeit zu gewähren ist m.E. sinnvoll. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Betriebsräte dieser Aufgabe und Verantwortung für den einzelnen Arbeitnehmer bewußt sind.

 

O. Stemmer

- Fachanwalt für Arbeitsrecht -