Harvest Management AG – FINMA warnt vor harvest-managementag.com

17.07.2026 1 Aufruf
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) führt die Website harvest-managementag.com auf ihrer Warnliste.

Nach den Feststellungen der Behörde besteht keine Verbindung zwischen der Website und der tatsächlich existierenden Harvest Beteiligungen AG in Zürich. Die FINMA weist ausdrücklich auf einen Identitätsmissbrauch hin.

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Harvest Management AG – FINMA warnt vor Identitätsmissbrauch

Die FINMA hat die Website harvest-managementag.com in ihre offizielle Warnliste aufgenommen. Nach den Angaben der Schweizer Finanzmarktaufsicht besteht keinerlei Zusammenhang zwischen dieser Internetseite und der Harvest Beteiligungen AG mit Sitz in Zürich, die unter der Handelsregisternummer CHE-137.068.777 im Schweizer Handelsregister eingetragen ist.

Für die Website harvest-managementag.com selbst besteht kein Handelsregistereintrag. Nach den Feststellungen der FINMA wird der Name eines tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmens missbräuchlich verwendet. Dadurch kann bei Anlegern der Eindruck entstehen, sie hätten es mit einer etablierten und seriösen Gesellschaft aus der Schweiz zu tun, obwohl nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde keine Verbindung besteht.

Gerade diese Form des sogenannten Clone-Betrugs oder Identitätsmissbrauchs kommt im Bereich des internationalen Online-Anlagebetrugs immer häufiger vor. Dabei übernehmen unbekannte Betreiber den Namen, den Sitz oder andere Unternehmensdaten eines real existierenden Unternehmens, um Vertrauen zu schaffen.

Harvest Management AG – Betrug oder seriöser Vermögensverwalter?

Ob strafrechtlich tatsächlich ein Betrug vorliegt, können ausschließlich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden beurteilen. Der ausdrückliche Hinweis der FINMA, dass die Website nicht zur echten Harvest Beteiligungen AG gehört, stellt jedoch ein erhebliches Warnsignal dar.

Aus zahlreichen Ermittlungsverfahren ist bekannt, dass Täter gezielt Namen etablierter Schweizer Unternehmen verwenden. Die Schweiz genießt international einen hervorragenden Ruf als Finanzplatz. Genau dieses Vertrauen soll häufig ausgenutzt werden, um Anleger zu Investitionen zu bewegen.

Professionell gestaltete Internetseiten, hochwertige Logos oder angebliche Firmensitze in Zürich sind daher kein Beweis für die Seriosität eines Anbieters. Entscheidend ist vielmehr, wer tatsächlich hinter der Website steht und ob eine entsprechende aufsichtsrechtliche Zulassung besteht.

Harvest Management AG – Welche Erfahrungen machen Anleger?

Bei vergleichbaren Plattformen beginnt der Kontakt häufig über Werbeanzeigen im Internet, soziale Netzwerke oder Suchmaschinen. Nach einer Registrierung melden sich angebliche Vermögensberater telefonisch oder per Messenger und werben für lukrative Kapitalanlagen.

Vielfach werden Investitionen in

  • Aktien,
  • Anleihen,
  • Vermögensverwaltung,
  • Kryptowährungen,
  • Private Equity,
  • Rohstoffe oder
  • internationale Finanzmärkte

angeboten.

Oft wird zunächst eine kleinere Einzahlung empfohlen. Anschließend erscheinen im Kundenbereich scheinbar steigende Depotwerte oder hohe Gewinne. Diese Entwicklung soll Vertrauen schaffen und Anleger dazu bewegen, immer höhere Beträge zu investieren.

Ob diese angezeigten Gewinne tatsächlich auf realen Investitionen beruhen, können Anleger regelmäßig nicht unabhängig überprüfen.

Harvest Management AG – Warum bleibt die Auszahlung aus?

Aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren ist bekannt, dass Schwierigkeiten häufig erst dann auftreten, wenn Anleger ihr investiertes Kapital oder angebliche Gewinne zurückfordern möchten.

Nicht selten verlangen die Betreiber zunächst weitere Zahlungen, beispielsweise wegen

  • angeblicher Steuern,
  • Bearbeitungsgebühren,
  • Compliance- oder AML-Prüfungen,
  • Sicherheitsleistungen,
  • Liquiditätsnachweisen,
  • Wallet-Verifizierungen,
  • Versicherungskosten oder
  • Freischaltungsgebühren.

Selbst nach Begleichung solcher Forderungen berichten Geschädigte vergleichbarer Fälle häufig darüber, dass weitere Zahlungen verlangt oder Auszahlungen dauerhaft verweigert werden.

Harvest Management AG – Ist die Plattform seriös?

Vor jeder Investition sollten Anleger sorgfältig prüfen,

  • ob eine Zulassung einer Finanzaufsichtsbehörde besteht,
  • wer tatsächlich Betreiber der Website ist,
  • ob ein vollständiges Impressum vorhanden ist,
  • ob Handelsregisterangaben überprüfbar sind,
  • ob Warnmeldungen von Aufsichtsbehörden veröffentlicht wurden,
  • ob möglicherweise der Name eines real existierenden Unternehmens missbräuchlich verwendet wird.

Gerade die ausdrückliche Feststellung der FINMA, dass keine Verbindung zur Harvest Beteiligungen AG besteht, sollte Anleger besonders aufmerksam machen.

Harvest Management AG – Geld zurückholen

Ob investierte Gelder zurückgeholt werden können, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Von Bedeutung können insbesondere sein:

  • Banküberweisungen,
  • Kreditkartenzahlungen,
  • Kryptowährungstransaktionen,
  • Wallet-Adressen,
  • Zahlungsdienstleister,
  • internationale Zahlungsströme,
  • E-Mail- und Chatverläufe,
  • Vertragsunterlagen.

Gerade bei Kryptowährungen können Blockchain-Analysen wichtige Hinweise auf den weiteren Verlauf der Vermögenswerte liefern.

Harvest Management AG – Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

Wer bereits Geld investiert hat oder Probleme mit einer Auszahlung feststellt, sollte den Sachverhalt möglichst frühzeitig rechtlich prüfen lassen.

Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Maßnahmen sinnvoll sein:

  • rechtliche Analyse des Sachverhalts,
  • Sicherung relevanter Beweise,
  • Auswertung internationaler Zahlungsströme,
  • Blockchain-Analyse,
  • Erstellung einer Strafanzeige,
  • Korrespondenz mit Banken und Zahlungsdienstleistern,
  • Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.

Welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Harvest Management AG – Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer bereits Geld über harvest-managementag.com investiert hat, sollte insbesondere

  • keine weiteren Zahlungen leisten,
  • sämtliche Kontoauszüge sichern,
  • Zahlungsbelege aufbewahren,
  • Wallet-Adressen dokumentieren,
  • Screenshots des Kundenkontos erstellen,
  • E-Mails und Chatverläufe speichern,
  • Ansprechpartner und Telefonnummern notieren,
  • Fernwartungssoftware deinstallieren,
  • Passwörter ändern,
  • den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen.

Eine frühzeitige Beweissicherung kann für spätere Ermittlungen und mögliche Rückforderungsansprüche von erheblicher Bedeutung sein.

FAQ zu Harvest Management AG

Warnt die FINMA vor Harvest Management AG?

Ja. Die FINMA führt die Website harvest-managementag.com auf ihrer Warnliste und weist darauf hin, dass sie nicht mit der echten Harvest Beteiligungen AG in Zürich verbunden ist.

Besteht eine Verbindung zur Harvest Beteiligungen AG?

Nein. Nach den Angaben der FINMA besteht keinerlei Zusammenhang zwischen harvest-managementag.com und der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Harvest Beteiligungen AG (CHE-137.068.777).

Warum spricht die FINMA von Identitätsmissbrauch?

Weil nach den Feststellungen der Behörde der Name eines tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmens verwendet wird, obwohl zwischen diesem Unternehmen und der Website keine Verbindung besteht.

Ist Harvest Management AG seriös?

Der Hinweis der FINMA auf einen Identitätsmissbrauch stellt ein erhebliches Warnsignal dar. Anleger sollten die Seriosität des Angebots besonders sorgfältig prüfen.

Warum erfolgen häufig keine Auszahlungen?

Bei vergleichbaren Plattformen werden Auszahlungen häufig von weiteren Gebühren oder angeblichen Prüfungen abhängig gemacht. Ob solche Forderungen berechtigt sind, sollte rechtlich geprüft werden.

Kann verlorenes Geld zurückgeholt werden?

Ob Rückforderungsmöglichkeiten bestehen, hängt insbesondere von den Zahlungswegen und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Sollte Strafanzeige erstattet werden?

In vielen Fällen kann eine Strafanzeige sinnvoll sein, um den Sachverhalt zu dokumentieren und Ermittlungen einzuleiten.

Können Kryptotransaktionen verfolgt werden?

Ja. Blockchain-Analysen ermöglichen häufig eine Nachverfolgung von Kryptowährungstransaktionen und können wichtige Ermittlungsansätze liefern.

Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?

Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Wallet-Adressen, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots und sämtliche Vertragsunterlagen sollten vollständig gesichert werden.

Kanzlei Wilms – Hilfe bei Anlagebetrug

Die Kanzlei Wilms vertritt bundesweit Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug und betrügerischen Investmentplattformen geworden sind. Wir unterstützen bei der rechtlichen Analyse des Sachverhalts, der Auswertung von Zahlungsströmen, der Erstellung von Strafanzeigen sowie der Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und weiteren Beteiligten.

Auf unserem Blog unter https://betrugsopfer-hilfe.de/blog veröffentlichen wir regelmäßig Warnmeldungen zu Tradingplattformen, Vermögensverwaltungen, Festgeldangeboten, Fake-Brokern, Recovery-Scams und neuen Betrugsmaschen. Dort informieren wir über aktuelle Warnungen von Finanzaufsichtsbehörden und erläutern typische Vorgehensweisen unseriöser Anbieter, damit Anleger Risiken frühzeitig erkennen können.

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