Grevia Investment AG? (greviainvag.com) – FINMA warnt

14.07.2026 6 Aufrufe
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA warnt vor greviainvag.com. Nach der Behörde besteht keine Verbindung zur echten Grevia Investment AG.

Die Website greviainvag.com präsentiert sich als Anbieter von Investment- und Vermögensdienstleistungen. Der Internetauftritt erweckt den Eindruck, als stünde das Angebot mit der in der Schweiz ansässigen Grevia Investment AG in Verbindung. Genau vor diesem Eindruck warnt jedoch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Nach den Angaben der FINMA besteht keinerlei Zusammenhang zwischen greviainvag.com und der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Grevia Investment AG in Baar (CHE-113.795.326). Die Website wurde deshalb am 9. Juli 2026 in die offizielle Warnliste der FINMA aufgenommen.

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Greviainvag.com – FINMA spricht eine offizielle Warnung aus

Besonders schwer wiegt, dass die Warnung unmittelbar von der Schweizer Finanzmarktaufsicht stammt.

Nach den veröffentlichten Informationen der FINMA:

  • befindet sich die Website auf der offiziellen Warnliste,
  • besteht keine Verbindung zur echten Grevia Investment AG,
  • ist für greviainvag.com kein Handelsregistereintrag vorhanden,
  • wird ausdrücklich auf den fehlenden Zusammenhang mit der echten Gesellschaft hingewiesen.

Für Anleger ist dies ein erhebliches Warnsignal. Wer aufgrund des Namens davon ausgeht, mit einem bestehenden Schweizer Unternehmen Geschäfte abzuschließen, könnte sich irren.

Identitätsmissbrauch ist eine häufige Betrugsmasche

Immer häufiger verwenden unseriöse Anbieter Namen etablierter Finanzunternehmen oder schaffen Internetseiten, deren Bezeichnungen bekannten Gesellschaften zum Verwechseln ähnlich sind.

Ziel ist es häufig,

  • Vertrauen zu schaffen,
  • eine vermeintliche Seriosität vorzutäuschen,
  • Anleger schneller zu einer Einzahlung zu bewegen,
  • Nachfragen zur Regulierung zu vermeiden.

Gerade wenn ein bekannter Unternehmensname verwendet wird, sollten Anleger immer prüfen, ob Website, Gesellschaft und Handelsregistereintrag tatsächlich zusammenpassen.

So verlaufen viele Investmentbetrugsfälle

Aus der Praxis unserer Kanzlei zeigt sich häufig ein ähnlicher Ablauf.

Nach einer Registrierung auf der Plattform nehmen angebliche Berater Kontakt auf und empfehlen zunächst eine kleinere Einzahlung.

Im weiteren Verlauf folgen oftmals:

  • angebliche Handelsgewinne,
  • regelmäßige Telefonate,
  • Aufforderungen zu höheren Investitionen,
  • Versprechen exklusiver Renditen,
  • Hinweise auf besonders günstige Marktchancen.

Die angezeigten Kontostände dienen häufig dazu, weiteres Vertrauen aufzubauen.

Auszahlungen werden häufig an neue Bedingungen geknüpft

Probleme entstehen vielfach erst dann, wenn Anleger ihr Guthaben zurückfordern.

Dann werden häufig zusätzliche Zahlungen verlangt, beispielsweise wegen:

  • angeblicher Steuern,
  • Provisionen,
  • Bearbeitungsgebühren,
  • Geldwäscheprüfungen (AML),
  • Compliance-Kosten,
  • Sicherheitsleistungen,
  • Freischaltungsgebühren.

Aus zahlreichen vergleichbaren Fällen ist bekannt, dass trotz solcher Zahlungen eine Auszahlung häufig ausbleibt.

Kryptowährungen erschweren die Rückverfolgung

Werden Einzahlungen in Bitcoin, Ethereum oder USDT geleistet, lassen sich die Vermögenswerte innerhalb kurzer Zeit auf weitere Wallets übertragen.

Deshalb sollten Betroffene unbedingt sichern:

  • Wallet-Adressen,
  • Transaktions-Hashes,
  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbelege,
  • Chatverläufe,
  • E-Mails,
  • Screenshots des Kundenkontos.

Diese Unterlagen können später für die Nachverfolgung der Zahlungsströme von erheblicher Bedeutung sein.

Vorsicht vor Recovery Scams

Geschädigte werden häufig kurze Zeit später erneut kontaktiert.

Die Anrufer behaupten beispielsweise,

  • das Geld sei bereits eingefroren,
  • Behörden hätten Vermögenswerte sichergestellt,
  • eine Rückzahlung stehe unmittelbar bevor.

Vor der Auszahlung sollen jedoch zunächst weitere Gebühren bezahlt werden.

Auch hierbei handelt es sich häufig um einen weiteren Betrugsversuch zulasten bereits geschädigter Anleger.

Was sollten betroffene Anleger tun?

Wer bereits Geld an greviainvag.com überwiesen hat, sollte:

  • keine weiteren Zahlungen leisten,
  • sämtliche Unterlagen sichern,
  • Wallet-Daten dokumentieren,
  • Fernwartungssoftware entfernen,
  • Passwörter ändern,
  • den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen.

Je früher Zahlungswege nachvollzogen werden können, desto besser lassen sich mögliche weitere Maßnahmen vorbereiten.

Fazit zu greviainvag.com

Bei greviainvag.com liegt eine offizielle Warnung der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA vor. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Verbindung zur echten Grevia Investment AG in Baar besteht. Anleger sollten diese Warnung ernst nehmen und vor weiteren Einzahlungen oder zusätzlichen Gebührenforderungen besondere Vorsicht walten lassen.

FAQ zu Greviainvag.com

Was ist greviainvag.com?
Die Website wirbt mit Investment- und Finanzdienstleistungen.

Gibt es eine behördliche Warnung?
Ja. Die FINMA hat greviainvag.com am 9. Juli 2026 auf ihre Warnliste aufgenommen.

Warum warnt die FINMA?
Nach Angaben der Behörde besteht keine Verbindung zwischen greviainvag.com und der echten Grevia Investment AG in Baar. Außerdem ist für die Website kein Handelsregistereintrag vorhanden.

Was tun bei Auszahlungsproblemen?
Keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen sichern und den Fall rechtlich prüfen lassen.

Kann investiertes Geld zurückgeholt werden?
Ob Zahlungsströme nachvollzogen oder Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

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