Immer häufiger berichten Geschädigte von Online-Anlagebetrug, dass sie kurze Zeit nach ihrem Verlust erneut kontaktiert werden. Die Anrufer oder Chatpartner geben sich als Experten für die Rückgewinnung verlorener Gelder, Ermittler, Compliance-Mitarbeiter oder Berater aus. Tatsächlich handelt es sich häufig um einen sogenannten Recovery Scam.
Aktuell liegt unserer Kanzlei ein Fall vor, in dem eine angebliche „Laura Moretti“ mit einer britischen Telefonnummer +44 7920 656447 über WhatsApp Kontakt zu einer Geschädigten aufgenommen hat.
Bereits die erste Nachricht vermittelt den Eindruck einer professionellen Unterstützung:
„Mein Name ist Laura Moretti, ich bin Expertin für Fälle von Internetbetrug. ... Ich bin bereit, Ihre Situation zeitnah zu analysieren und Ihnen mögliche Wege zur Rückgewinnung der Gelder aufzuzeigen.“
Der Zweck dieser Kontaktaufnahme besteht regelmäßig darin, das Vertrauen des Geschädigten zu gewinnen.
Die Täter kennen bereits den Betrugsfall
Besonders auffällig ist, dass die angebliche Beraterin bereits wusste, dass die Geschädigte Opfer eines Anlagebetruges geworden war.
Nachdem die Geschädigte mitteilte, dass sie den Fall bereits einer Rechtsanwaltskanzlei übergeben habe, fragte die angebliche Beraterin nach dem Namen der Kanzlei und erklärte:
„Ich werde überprüfen, ob diese Anwaltskanzlei seriös und legitim ist. Das dient ausschließlich Ihrer eigenen Sicherheit.“
Anschließend wurde die Geschädigte erneut aufgefordert zu antworten.
Genau dieses Vorgehen ist aus zahlreichen Recovery-Scam-Fällen bekannt.
Warum fragen Recovery-Betrüger nach der beauftragten Kanzlei?
Die Nachfrage nach dem Namen einer Rechtsanwaltskanzlei verfolgt regelmäßig einen bestimmten Zweck.
Die Täter versuchen,
- das Vertrauen in den bereits beauftragten Rechtsanwalt zu erschüttern,
- den Geschädigten von einer anwaltlichen Vertretung abzubringen,
- selbst die weitere Kommunikation zu übernehmen,
- zusätzliche persönliche Informationen zu erhalten,
- später eigene Gebühren oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Teilweise behaupten die Täter sogar, die beauftragte Kanzlei arbeite mit den ursprünglichen Betrügern zusammen oder verfüge nicht über die erforderliche Zulassung.
Für solche Behauptungen gibt es regelmäßig keinerlei tatsächliche Grundlage.
Woher kennen die Täter den Namen des Geschädigten?
Viele Betroffene fragen sich, woher die neuen Ansprechpartner überhaupt wissen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind.
Nach den Erfahrungen unserer Kanzlei gibt es hierfür mehrere Möglichkeiten:
- Weitergabe von Kundendaten innerhalb derselben Tätergruppierung,
- Verkauf von Opferdaten an andere Betrüger,
- Datenlecks bei betrügerischen Plattformen,
- Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen,
- gemeinsame Nutzung von Kontaktlisten innerhalb internationaler Betrugsnetzwerke.
Aus diesem Grund werden Geschädigte häufig mehrfach Opfer unterschiedlicher Betrugsversuche.
Typische Merkmale eines Recovery Scams
Folgende Warnsignale treten besonders häufig auf:
- Kontaktaufnahme über WhatsApp oder Telegram,
- ausländische Telefonnummern,
- angebliche Spezialisten für Geldrückholung,
- kostenloses Erstgespräch,
- Behauptung, man kenne den Betrugsfall bereits,
- Nachfrage nach bereits beauftragten Anwälten,
- angebliche Zusammenarbeit mit Behörden,
- Versprechen einer schnellen Rückerstattung,
- spätere Forderung nach Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen.
Sobald solche Merkmale zusammentreffen, ist äußerste Vorsicht geboten.
Niemals weitere Zahlungen leisten
Recovery-Betrüger verfolgen letztlich dasselbe Ziel wie die ursprünglichen Anlagebetrüger: Sie möchten weitere Zahlungen erhalten.
Dabei werden häufig angebliche Kosten verlangt, beispielsweise für:
- Freigabe eingefrorener Vermögenswerte,
- Gerichtskosten,
- Steuern,
- Blockchain-Analyse,
- AML-Prüfungen,
- Versicherungen,
- Sicherheitsleistungen,
- Bearbeitungsgebühren.
Wer bereits Opfer eines Anlagebetruges geworden ist, sollte auf solche Forderungen keinesfalls eingehen.
Was Betroffene tun sollten
Wer von einer angeblichen Geldrückgewinnungsfirma kontaktiert wird, sollte:
- keine persönlichen Daten herausgeben,
- keine weiteren Zahlungen leisten,
- keine Fernwartungssoftware installieren,
- sämtliche Nachrichten sichern,
- Telefonnummern dokumentieren,
- Screenshots der Kommunikation erstellen,
- die Kontaktaufnahme kritisch prüfen.
Gerade wenn bereits bekannt ist, dass ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, sollten Nachfragen nach dessen Namen oder angebliche Überprüfungen der Kanzlei äußerst skeptisch betrachtet werden.
Fazit
Der vorliegende WhatsApp-Verlauf zeigt zahlreiche Merkmale eines klassischen Recovery Scams. Die angebliche Expertin versucht zunächst Vertrauen aufzubauen, erkundigt sich anschließend nach der bereits beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und stellt deren Überprüfung in Aussicht. Dieses Vorgehen entspricht einem bekannten Muster, mit dem Geschädigte erneut zu einer Zusammenarbeit bewegt werden sollen.
Betroffene sollten sich bewusst sein, dass nach einem Anlagebetrug häufig weitere Betrugsversuche folgen. Wer bereits Geld verloren hat, sollte daher besonders vorsichtig sein und keinerlei weitere Zahlungen an vermeintliche Geldrückholer leisten.
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