„Garantievertrag“ von vermeintlicher Stratberg Partners Bank? Betrug!

21.04.2026 37 Mal gelesen
Auffälliger Garantievertrag mit Bitcoin-Zahlungspflicht und fehlerhaften Unternehmensangaben – erhebliche Betrugsrisiken für Anleger

Im Zusammenhang mit einem angeblichen „Garantievertrag“ der vermeintlichen Stratberg Partners Bank bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität des vorgelegten Dokuments. Die vorliegenden Vertragsinhalte weisen mehrere typische Merkmale auf, die aus bekannten Betrugsfällen im Bereich Online-Investments und Kryptodienstleistungen bekannt sind.

Bereits die äußere Gestaltung und der Inhalt des Vertrags legen nahe, dass hier mit scheinbarer Rechtssicherheit gearbeitet wird, um Vertrauen zu schaffen. Tatsächlich ergeben sich bei näherer Prüfung gravierende Unstimmigkeiten.

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
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Zweifel an Existenz und Identität

Ein zentrales Problem liegt in der Identität des angeblichen Garantiegebers. Die Bezeichnung „Stratberg Partners Bank“ lässt auf ein reguliertes Kreditinstitut schließen. Allerdings bestehen deutliche Hinweise darauf, dass:

  • keine nachvollziehbare Zulassung als Bank vorliegt
  • die angegebene Adresse in London nicht eindeutig zuordenbar ist
  • die verwendeten Steuer- bzw. VAT-Nummern fehlerhaft oder widersprüchlich sind

Gerade die fehlerhafte oder unplausible Verwendung von VAT-Nummern ist ein klassisches Warnsignal. Regulierte Institute verfügen über eindeutig überprüfbare Registrierungen, die konsistent angegeben werden.

Ungewöhnliche Vertragskonstruktion

Der vorgelegte „Garantievertrag“ enthält mehrere inhaltliche Auffälligkeiten, die aus rechtlicher Sicht höchst ungewöhnlich sind:

  • Vermischung von Euro-Beträgen und Kryptowerten (BTC) ohne klare Grundlage
  • Verpflichtung des Gläubigers, zunächst selbst eine Zahlung zu leisten
  • angebliche Garantie einer Auszahlung nur unter der Bedingung weiterer Einzahlungen
  • fehlende klare Definition des Garantiefalls

 

Typisches Betrugsmuster

Die Struktur des Dokuments entspricht einem bekannten Muster:

  • Anlegern werden zunächst Gewinne oder Auszahlungen in Aussicht gestellt
  • anschließend wird eine „Sicherheit“ oder „Garantie“ präsentiert
  • diese ist jedoch an weitere Zahlungen gebunden
  • die Zahlung erfolgt häufig in Kryptowährungen (hier: Bitcoin)

Dieses Vorgehen dient regelmäßig dazu, weitere Gelder zu generieren, ohne dass eine reale Auszahlung erfolgt.

Verwendung von Bitcoin als Warnsignal

Die Forderung, Beträge in Bitcoin zu leisten, ist besonders kritisch zu bewerten:

  • Transaktionen sind schwer rückverfolgbar
  • Rückbuchungen sind praktisch ausgeschlossen
  • Empfängerstrukturen bleiben häufig anonym

Seriöse Banken verlangen keine Vorauszahlungen in Kryptowährungen, insbesondere nicht im Rahmen von Garantieverträgen.

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FAQ zum Garantievertrag 

Ist dieser Garantievertrag rechtlich wirksam?
Die zahlreichen Unstimmigkeiten sprechen gegen eine rechtlich belastbare Grundlage.

Warum soll ich zuerst Bitcoin einzahlen?
Dies ist kein übliches Vorgehen bei echten Bankgarantien und ein klares Warnsignal.

Sind die VAT-Nummern relevant?
Ja, fehlerhafte oder falsche VAT-Nummern deuten auf fehlende Seriosität hin.

Kann eine Auszahlung nach Zahlung erfolgen?
In vergleichbaren Fällen bleibt die Auszahlung regelmäßig aus.

Was ist jetzt der wichtigste Schritt?
Keine weiteren Zahlungen leisten und den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen.