Derzeit werden E-Mails versendet, die vorgeben, vom „Euroclear Complaints Department“ zu stammen. In diesen Nachrichten wird Empfängern mitgeteilt, ein angeblicher Antrag auf Vermögensrückgewinnung sei „erfolgreich zur Bearbeitung angenommen“ worden. Anschließend werden Ausweisdokumente, Zahlungsnachweise und detaillierte Investitionsdaten angefordert.
Nach unserer Einschätzung handelt es sich hierbei um einen klassischen Recovery-Scam (Rückgewinnungsbetrug).
Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
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Wichtig: Die E-Mail steht in keinem Zusammenhang mit der real existierenden Organisation Euroclear.
Typisches Vorgehen der Täter
Die Täter nutzen gezielt die Situation von Geschädigten aus früheren Anlage- oder Kryptobetrugsfällen. Durch die Behauptung, ein Rückgewinnungsverfahren sei bereits eingeleitet, wird Vertrauen erzeugt und Zeitdruck aufgebaut.
Auffällig ist die professionell klingende Sprache, der Verweis auf EU-Richtlinien (DSGVO, Geldwäsche) sowie die Forderung nach sensiblen Unterlagen.
Gefordert werden unter anderem:
- Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
- Zahlungs- und Transaktionsnachweise
- Chatverläufe, E-Mails und Plattformnamen
- Angaben zur Verlusthöhe
Diese Informationen werden typischerweise nicht zur Rückgewinnung, sondern für Identitätsdiebstahl, weitere Betrugshandlungen oder gezielte Folgeerpressung verwendet.
Warum diese E-Mail eindeutig betrügerisch ist
- Unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit angeblich „angenommenem Antrag“
- Absenderdomain, die nicht zur echten Organisation gehört
- Aufforderung zur Übersendung von Ausweisdokumenten per E-Mail
- Vermischung von rechtlichen Begriffen ohne konkrete, überprüfbare Aktenzeichen
- Typische Recovery-Scam-Struktur: Erst Daten, später Gebühren oder „Freigabekosten“
Seriöse Institutionen fordern keine vollständigen Ausweiskopien per E-Mail und versprechen keine Vermögensrückgewinnung ohne vorherigen, formellen Kontakt.
Konkrete Handlungsempfehlung
- Nicht antworten und keine Dokumente übermitteln
- E-Mail sichern (Header, Absender, Inhalt)
- Falls bereits Daten übermittelt wurden: sofort handeln (Identitätsmissbrauchs-Prävention, Anzeige)
- Weitere Kontaktversuche ignorieren – es folgen häufig Nachfass-Mails oder Gebührenforderungen
Rechtliche Einordnung
Es bestehen deutliche Anhaltspunkte für:
- Betrug (§ 263 StGB)
- Versuchten Betrug bei noch nicht geleisteten Zahlungen
- Identitätsmissbrauch und Vorbereitung weiterer Straftaten
Recovery-Scams treten häufig nach einem Erstbetrug auf und führen in vielen Fällen zu weiteren erheblichen Schäden.
FAQ – Häufige Fragen
Ist Euroclear an Rückgewinnungen beteiligt?
Nein. Die reale Organisation ist kein Rückhol-Dienstleister für Betrugsopfer.
Warum werden Ausweise verlangt?
Zur Sammlung sensibler Daten, nicht zur Hilfeleistung.
Was passiert nach der Dokumentenübermittlung?
Häufig folgen Gebührenforderungen, Kontensperr-Behauptungen oder weiterer Betrug.
Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben oder bereits reagiert haben, ist eine schnelle rechtliche Einordnung sinnvoll.
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