Die BaFin warnt vor Online-Plattformen, die mit identischem Aufbau und gleichlautenden Werbeversprechen auftreten. Zu dieser Plattformreihe zählt nach Angaben der Finanzaufsicht auch **kendrel-yieldharbor.com („Kendrel YieldHarbor“) **.
Nach Einschätzung der BaFin bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die Betreiber Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten. Auf der Website fehlen nachvollziehbare Angaben zu Unternehmensstruktur, Geschäftssitz oder verantwortlichen Personen.
Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Krypto- & Online-Investmentrecht
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Rechtliche Einordnung
Bezeichnungen wie „Yield“ oder „Harbor“ sollen Stabilität und Ertrag suggerieren. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch maßgeblich, ob eine BaFin-Erlaubnis vorliegt. Fehlt diese, greifen keine regulatorischen Schutzmechanismen. Anleger tragen das volle Risiko.
Risiken
Auch hier zeigen sich typische Muster: scheinbare Gewinne, Probleme bei Auszahlungen, zusätzliche Zahlungsforderungen und intransparente Zahlungswege. Ein erheblicher Schaden ist realistisch.
Handlungsempfehlung
Keine weiteren Zahlungen, Unterlagen sichern, rechtlich prüfen lassen.
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Zusammenfassung
Bei Kendrel YieldHarbor (kendrel-yieldharbor.com) bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Angebots.
FAQ – Kendrel YieldHarbor
Ist Kendrel YieldHarbor zugelassen? – Zweifelhaft.
Warum solche Namen? – Vertrauensaufbau.
Sollte ich weiter investieren? – Nein.
Kann ich Geld zurückholen? – Einzelfallabhängig.
Was jetzt tun? – Frühzeitig handeln.