„Vorreiterkreis für Vermögensverwaltung GR 797“ / ICG Investment

24.01.2026 37 Mal gelesen
Warnung vor dem „Vorreiterkreis für Vermögensverwaltung GR 797“ / ICG Investment / angeblichem Vermögensgipfel-Club

Nach vorliegenden Informationen werden Verbraucherinnen und Verbraucher seit spätestens Juli 2025 über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste (insbesondere WhatsApp) mit angeblichen Angeboten zur Vermögensverwaltung, Aktien- und IPO-Investments sowie Kryptoanlagen kontaktiert.

Die Kontaktaufnahme erfolgte unter wechselnden Bezeichnungen, unter anderem:

  • „Vorreiterkreis für Vermögensverwaltung GR 797“
  • ICG Investment / ICG Kundenservice
  • Vermögensgipfel-Club (zeitweise verwendet)
  • angebliches „Grüner Energiefonds – Strategisches Partnerprogramm“

Die Kommunikation erfolgte nahezu ausschließlich telefonisch oder per WhatsApp. Persönliche Gespräche, belastbare Vertragsunterlagen oder eine nachvollziehbare Unternehmensstruktur wurden nicht bereitgestellt.

Als Ansprechpartner traten unter anderem folgende Personen bzw. Kontaktidentitäten auf:

  • Maximilian Klaus Hartmann
  • Katrin Simon, angebliche Assistentin von Herrn Hartmann
  • Laura, Kontakt von August bis November 2025
  • Emely, Kontaktaufnahme ab 21.07.2025
  • diverse ICG-Kundenservice-Nummern 

Die Vielzahl wechselnder Telefonnummern und Ansprechpartner ist aus anwaltlicher Sicht bereits ein typisches Warnsignal für unseriöse oder betrügerische Strukturen.

Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
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Angebliche Investitionsmodelle

Den Betroffenen wurden unter anderem folgende Anlageformen dargestellt:

  • Vermögensverwaltung mit angeblich garantierten oder sehr hohen Renditen
  • Aktien- und IPO-Zeichnungen
  • Krypto-Investments
  • Teilnahme an exklusiven „Partnerprogrammen“

Zur Registrierung wurde ein Google-Formular genutzt („Grüner Energiefonds – Strategisches Partnerprogramm“), was für eine angebliche professionelle Vermögensverwaltung vollkommen unüblich ist.

Über angebliche Kundenkonten wurden hohe Buchgewinne angezeigt. 

Zahlungsströme und Kontenstruktur

Auffällig ist, dass Einzahlungen nicht an ein einheitliches Firmenkonto, sondern an zahlreiche private oder ausländische Konten in verschiedenen Ländern geleistet werden sollten. Unter anderem wurden Zahlungen veranlasst an:

  • Italienische IBANs
  • Griechische IBANs
  • Bulgarische IBANs
  • Deutsche IBANs auf unterschiedliche Privatpersonen

Teilweise wurden Überweisungen mit der Begründung zurückgebucht, das jeweilige Konto sei „voll“, „gesperrt“ oder es habe technische Probleme gegeben. In anderen Fällen wurden Rücküberweisungen angekündigt, aber nie ausgeführt oder nur teilweise und zeitverzögert vorgenommen.

Dieses Vorgehen entspricht typischen Mustern des sogenannten Zahlungs-Splittings, das gezielt dazu dient, Nachverfolgung und Rückforderungen zu erschweren.

Ausbleibende Auszahlungen und Kontaktabbruch

Nach Angaben der geschädigten Person:

  • wurden keine Auszahlungen tatsächlich vorgenommen,
  • waren Ansprechpartner später nicht mehr erreichbar,
  • wurden Anrufe nicht mehr angenommen,
  • erfolgten keine belastbaren Erklärungen oder Abrechnungen.

Begründungen wie „Konto voll“, „Überweisung nicht angekommen“ oder angebliche technische Hindernisse sind aus der anwaltlichen Praxis typische Verzögerungs- und Täuschungsargumente in Betrugsfällen.

Rechtliche Einordnung

Aus rechtlicher Sicht sprechen zahlreiche Umstände für den dringenden Verdacht eines banden- und gewerbsmäßigen Anlagebetrugs, insbesondere:

  • fehlende behördliche Erlaubnis zur Erbringung von Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen (§ 32 KWG, §§ 10 ff. WpIG),
  • keine erkennbare Regulierung oder Aufsicht (BaFin, FMA o. ä.),
  • Verwendung privater und ausländischer Konten,
  • intransparente Unternehmensangaben,
  • ausschließlich informelle Kommunikation über Messenger,
  • Vorspiegelung erheblicher Gewinne ohne reale Auszahlungsmöglichkeit.

In vergleichbaren Konstellationen sind zivilrechtliche Ansprüche, strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs (§ 263 StGB) sowie geldwäscherechtliche Aspekte (§§ 261 StGB, GwG) regelmäßig einschlägig.

Risiken für Verbraucher

Betroffene Personen müssen damit rechnen, dass:

  • das eingesetzte Kapital vollständig verloren ist,
  • angebliche Kontostände und Gewinne rein fiktiv sind,
  • weitere Nachforderungen erhoben werden („Gebühren“, „Freischaltung“, „Steuern“),
  • eine freiwillige Rückzahlung durch die Betreiber nicht erfolgt.

 

Handlungsempfehlung für Betroffene

Betroffenen wird dringend geraten:

  • keine weiteren Zahlungen zu leisten,
  • sämtliche Kontakte zu den Beteiligten abzubrechen,
  • Beweise zu sichern (Chats, Telefonnummern, Überweisungsbelege, Screenshots),
  • die Möglichkeit von Rückforderungs- und Haftungsansprüchen – insbesondere gegenüber beteiligten Banken – rechtlich prüfen zu lassen.

 

Unterstützung durch Kanzlei Wilms

Die Kanzlei Wilms ist seit Jahren auf Kryptobetrug, Online-Investmentbetrug und Messenger-basierte Betrugsmodelle spezialisiert. Wir prüfen für Betroffene insbesondere:

  • strafrechtliche Schritte,
  • internationale Zahlungsrückrufe,
  • mögliche Bankhaftung bei auffälligen Zahlungsvorgängen,
  • koordinierte Vorgehensweisen bei Serientätern.

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Zusammenfassung

Die vorliegenden Informationen deuten mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein systematisch organisiertes Betrugsmodell hin, das gezielt über soziale Medien und WhatsApp betrieben wird. Verbraucher sollten äußerst wachsam sein und frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um weitere Schäden zu vermeiden.