Aus anwaltlicher Sicht liegen derzeit vermehrt Hinweise auf ein strukturiertes Betrugssystem vor, bei dem private Anlegerinnen und Anleger über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste zu angeblichen Investment- und Tradingmodellen verleitet werden. Der hier geschilderte Sachverhalt steht exemplarisch für ein Vorgehen, das in ähnlicher Form in zahlreichen Parallelfällen beobachtet wird.
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Ansprache über Facebook und WhatsApp-Gruppe
Der Erstkontakt erfolgt regelmäßig über Facebook, häufig durch Werbeanzeigen oder Direktnachrichten von Nutzerkonten, die kurze Zeit später wieder deaktiviert werden. Über einen Einladungslink werden Interessierte sodann in eine WhatsApp-Gruppe mit wirtschaftlichem oder finanziellem Bezug aufgenommen. Die Gruppen tragen meist positiv konnotierte Namen, die Seriosität und Marktnähe suggerieren.
Kurz nach dem Beitritt kommt es in vielen Fällen zu einer direkten Kontaktaufnahme durch eine angebliche Assistentin, die sich als Mitarbeiterin oder persönliche Ansprechpartnerin eines vermeintlich renommierten Analysten vorstellt. Dabei wird gezielt Vertrauen aufgebaut, etwa durch Nachfragen zum persönlichen Anlageinteresse oder zu vorhandenen Wertpapierdepots.
Professionell inszenierte Inhalte und Vertrauensaufbau
Innerhalb der WhatsApp-Gruppe werden nahezu täglich Inhalte zum Aktienmarkt veröffentlicht. Diese werden angeblich von einem erfahrenen Analysten eines bekannten internationalen Finanzunternehmens präsentiert. Die Beiträge wirken sachlich, strukturiert und fachlich fundiert. Teilweise werden allgemeine Marktanalysen mit konkreten Aktienempfehlungen kombiniert.
In der Anfangsphase beschränken sich die Aktivitäten häufig auf Empfehlungen, die auch über reguläre Bankdepots umgesetzt werden können. Dies dient erkennbar dazu, Glaubwürdigkeit aufzubauen und den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um seriöse Marktbeobachtung ohne unmittelbaren Verkaufsdruck.
Parallel dazu wird über persönliche Einzelchats ein zunehmend vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut. Die Kommunikation ist freundlich, unterstützend und vermittelt den Eindruck individueller Betreuung.
Einführung eines exklusiven Investitionsplans und App-Nutzung
Nach einer gewissen Zeit wird innerhalb der Gruppe ein neuer, angeblich exklusiver Investitionsplan angekündigt. Dieser soll deutlich höhere Renditen ermöglichen als der klassische Aktienhandel. In diesem Zusammenhang fallen regelmäßig Begriffe wie:
- institutionelle Konten
- Blockhandel
- KI-gestützter Handel
- besondere Zugänge oder Programme für ausgewählte Teilnehmer
Zur Teilnahme wird ein Registrierungslink bereitgestellt, der auf eine externe Webseite führt. Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmer einen Download-Link zu einer angeblichen Trading-App, die namentlich an ein bekanntes Finanzinstitut angelehnt ist.
Über diese App sollen Einzahlungen erfolgen, die dort als Guthaben angezeigt werden. Innerhalb der App werden sodann angebliche Handelsaktivitäten dargestellt, bei denen auf konkrete Anweisung Aktien gekauft und wieder verkauft werden. Die dargestellten Gewinne werden dem virtuellen App-Konto gutgeschrieben.
Begleitend wird behauptet, das Konto sei über eine bekannte deutsche Bank „abgesichert“ und der Anbieter verfüge über eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Teilweise werden hierzu Links übersandt, die den Eindruck einer offiziellen Bestätigung erwecken sollen.
IPO-Thematik und erhebliche Nachinvestitionen
In einer späteren Phase wird häufig zusätzlich das Thema IPO (Initial Public Offering) eingeführt. Den Teilnehmern wird erklärt, sie könnten neu emittierte US-Aktien zeichnen. Die angebliche Assistentin drängt dabei zu möglichst hohen Zeichnungen mit dem Hinweis, andernfalls keine oder nur minimale Zuteilungen zu erhalten.
Nach anfänglich geringen Zuteilungen werden plötzlich außergewöhnlich hohe Zuteilungen angezeigt, oft unter Bezugnahme auf übersandte Prospekte oder angebliche Emissionsunterlagen. Um diese Aktien angeblich einlösen und verkaufen zu können, werden die Anleger zu weiteren hohen Einzahlungen aufgefordert, häufig im fünfstelligen Bereich.
Auszahlungsphase und typische Nachforderungsmasche
Nachdem der Investitionsplan als beendet erklärt wird, folgt die sogenannte Auszahlungsphase. Den Anlegern wird ein hoher Kontostand in der App angezeigt. Zur Freigabe der Auszahlung sollen jedoch zunächst Provisionen oder Gebühren gezahlt werden, häufig in einer festen prozentualen Höhe des angeblichen Gewinns.
Nach Zahlung dieser Beträge wird die Auszahlung regelmäßig nicht ausgeführt. Stattdessen werden neue Gründe vorgeschoben, etwa angeblich fehlerhafte Bankdaten. In der Folge wird eine weitere Zahlung verlangt, oftmals in erheblicher Höhe (z. B. ein bestimmter Prozentsatz des gesamten Kontostandes), um die Auszahlung angeblich zu ermöglichen.
Spätestens an diesem Punkt erkennen viele Betroffene, dass es sich um ein betrügerisches Vorgehen handelt. Die Kommunikation wird daraufhin eingestellt. Dennoch erfolgen häufig weitere Kontaktversuche durch den angeblichen Kundenservice über die App oder Messenger-Dienste.
Rechtliche Einordnung und Warnhinweis
Das beschriebene Vorgehen weist sämtliche Merkmale eines professionell organisierten Anlagebetrugs auf. Es besteht der Verdacht des Betruges, häufig in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug, unerlaubter Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie – je nach Zahlungsweg – auch Geldwäsche. Die Verwendung bekannter Unternehmensnamen und der Verweis auf angebliche BaFin-Genehmigungen deuten zudem auf Identitätsmissbrauch hin.
Anlegerinnen und Anleger sollten äußerst vorsichtig sein, wenn sie über Messenger-Dienste zu Investitionen eingeladen werden, insbesondere wenn:
- außergewöhnlich hohe oder „sichere“ Renditen versprochen werden,
- Einzahlungen über Apps oder unbekannte Plattformen erfolgen sollen,
- vor einer Auszahlung weitere Gebühren oder Sicherheitsleistungen verlangt werden,
- bekannte Finanzinstitute oder Aufsichtsbehörden als Referenz genannt werden, ohne dass dies unabhängig überprüfbar ist.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Betroffene sollten umgehend weitere Zahlungen einstellen, sämtliche Kommunikationsverläufe, Zahlungsbelege und Screenshots sichern und ihre Bank informieren. In vielen Fällen ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungs- und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
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