Kaeser LLC (kaeser-llc..com) - Betrug und Identitätdiebstahl!

12.12.2025 110 Mal gelesen
Hinweise auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl sowie der Einbindung der vermittelnden Website fexoriumuspro.world

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Warnmeldung vom 10.12.2025 ausdrücklich vor Angeboten auf der Website kaeser-llc(.)com gewarnt. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über diese Internetseite Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis angeboten.

Damit besteht der dringende Verdacht unerlaubter Geschäfte im Sinne des deutschen Finanzaufsichtsrechts.

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Auftreten als „Kaeser LLC“ – Auslandsbezug als Täuschungselement

Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung „Kaeser LLC“ auf und nennt Geschäftsadressen in Lancy und Pontresina (Schweiz). Gegenüber Kundinnen und Kunden verweisen Mitarbeitende des Betreibers zudem auf eine Eintragung im Schweizer Zentralen Firmenindex zur Kaeser Anlageberatung GmbH, die ebenfalls in Pontresina ansässig sein soll.

Die BaFin stellt hierzu jedoch klar:

Es liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass die Kaeser Anlageberatung GmbH in irgendeiner Beziehung zur Website kaeser-llc(.)com oder zu den dort beworbenen Angeboten steht.

Nach vorläufiger Bewertung handelt es sich um einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl. Der Name und die Adresse eines real existierenden Unternehmens werden offenbar missbräuchlich verwendet, um Seriosität, Regulierung und Vertrauenswürdigkeit vorzutäuschen.

Juristisch ist dieser Umstand besonders gravierend: Identitätsmissbrauch zählt zu den klassischen Kernmerkmalen professionell organisierter Anlagebetrugssysteme.

Bewerbung des angeblichen Projekts „ZafatiortPro“

Gegenüber potenziellen Anlegerinnen und Anlegern bewirbt der Betreiber ein sogenanntes „Projekt“ mit der Bezeichnung „ZafatiortPro“. Eine nachvollziehbare Beschreibung des wirtschaftlichen Inhalts, der rechtlichen Struktur oder der tatsächlichen Tätigkeit dieses Projekts fehlt vollständig.

Solche Fantasie-Projektbezeichnungen dienen regelmäßig dazu,

  • technische oder innovative Komplexität vorzutäuschen,
  • kritische Nachfragen zu erschweren,
  • und Anleger von einer eigenständigen Prüfung abzuhalten.

Vermittlung über fexoriumuspro(.)world – gezielte Desinformation

Nach Erkenntnissen der BaFin werden Interessenten nicht unmittelbar, sondern über die Website fexoriumuspro(.)world an kaeser-llc(.)com herangeführt.

Auf fexoriumuspro(.)world werden angebliche Berichte über Diskussionen deutscher Politiker in einer deutschen Fernsehsendung veröffentlicht. Nach Feststellung der BaFin handelt es sich hierbei jedoch um eine vollständige Fälschung.

Zusätzlich werden dort vermeintliche Produkte mit Fantasiebezeichnungen wie:

  • „Fetkantarium“
  • „Fexotuvanex“

beworben. Diese Begriffe haben keinen erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtlichen Hintergrund und dienen ausschließlich der Irreführung.

Registrieren sich Besucher dieser Seite mit ihren Kontaktdaten, werden sie im Anschluss gezielt von Betreibern wie kaeser-llc(.)com kontaktiert. Dieses Vorgehen stellt ein klassisches Lead-Funnel-System dar, wie es bei international agierenden Anlagebetrugsstrukturen häufig zu beobachten ist.

Fehlende Erlaubnis – Verstoß gegen KWG, WpIG und KMAG

Nach den Feststellungen der BaFin werden über kaeser-llc(.)com Leistungen angeboten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Einschlägig sind insbesondere:

  • § 32 Kreditwesengesetz (KWG)
    Erlaubnispflicht für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen (z. B. Anlagevermittlung, Eigenhandel, Handel für Dritte).
  • § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
    Erlaubnispflicht für Wertpapierdienstleistungen wie Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder Orderausführung.
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
    Erlaubnispflicht für Kryptowerte-Dienstleistungen, sobald Kryptohandel, Wallet-Services oder Token-Transfers angeboten oder beworben werden.

Eine entsprechende Zulassung liegt nach Erkenntnissen der BaFin nicht vor.

Die Warnmeldung stützt sich ausdrücklich auf:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

BaFin-Unternehmensdatenbank – keine Zulassung erkennbar

Eine Überprüfung der BaFin-Unternehmensdatenbank ergibt, dass:

  • weder Kaeser LLC
  • noch kaeser-llc(.)com
  • noch die beworbenen Projekte

als zugelassene Anbieter für Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland geführt werden.

Damit fehlt jede Form von:

  • staatlicher Aufsicht,
  • laufender Compliance-Kontrolle,
  • Transparenz über Geldflüsse,
  • Anlegerentschädigungs- oder Sicherungssystemen.

Typisches Betrugsschema – juristisch eingeordnet

Das Zusammenspiel von Identitätsdiebstahl, gefälschten Medieninhalten und unerlaubten Angeboten folgt einem hochgradig strukturierten Betrugsmuster:

1. Aufmerksamkeit durch Fake-Medienberichte

Gefälschte Beiträge mit angeblichem politischem oder medialem Bezug sollen Glaubwürdigkeit erzeugen.

2. Datensammlung über Landingpages

Webseiten wie fexoriumuspro(.)world dienen der Erfassung persönlicher Daten potenzieller Anleger.

3. Kontaktaufnahme durch angebliche Investmentanbieter

Im Anschluss erfolgt die gezielte Ansprache durch Plattformen wie kaeser-llc(.)com.

4. Identitätsmissbrauch realer Unternehmen

Die Bezugnahme auf existierende Gesellschaften soll Regulierung und Seriosität vortäuschen.

5. Intransparente Projekte und Fantasieprodukte

Unklare Begriffe ersetzen nachvollziehbare Geschäftsmodelle.

6. Erhöhte Auszahlungs- und Totalverlustrisiken

Erfahrungsgemäß kommt es zu blockierten Auszahlungen, Zusatzforderungen oder vollständigem Kontaktabbruch.

Risiken für Anlegerinnen und Anleger

Aus rechtlicher Sicht bestehen bei Angeboten im Zusammenhang mit kaeser-llc(.)com insbesondere folgende Gefahren:

  • Täuschung durch Identitätsdiebstahl
  • Unerlaubte Geschäfte ohne BaFin-Aufsicht
  • Keine Transparenz über Geldflüsse
  • Rechtlich unwirksame Vertragskonstruktionen
  • Hohe Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts
  • Erhöhtes Risiko eines Zweitbetrugs („Recovery Scam“)

Handlungsempfehlung für Betroffene

Keine weiteren Zahlungen leisten
Beweise sichern (Webseiten-Screenshots, E-Mails, Chats, Zahlungsnachweise)
Kommunikation einstellen
Den Sachverhalt juristisch prüfen lassen

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