Commerzsci (commerzsci.com) – Anwalt warnt vor Betrug!

12.12.2025 59 Mal gelesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Warnmeldung vom 10.12.2025 vor Angeboten auf der Website commerzsci.com gewarnt.

Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über diese Internetseite Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis angeboten.

Damit besteht der dringende Verdacht unerlaubter Geschäfte im Sinne des deutschen Aufsichtsrechts.

Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug

Arthur Wilms – Kanzlei Wilms
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Commerzsci - Betrug!

Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung „Commerzsci“ auf, ohne:

  • eine Rechtsform zu benennen,
  • einen Geschäftssitz anzugeben,
  • ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.

Bereits diese Umstände stellen erhebliche Seriositätsdefizite dar. Für Anbieter von Finanz- oder Kryptodienstleistungen gelten strenge Transparenz- und Informationspflichten. Das vollständige Fehlen grundlegender Anbieterangaben ist ein typisches Merkmal betrugsnaher Plattformen.

Zusätzlich unterwirft der Betreiber die Geschäftsbeziehung einseitig dem estnischen Recht, ohne zu erläutern, warum dieses Recht Anwendung finden soll oder ob überhaupt eine reale Verbindung zu Estland besteht. Solche Klauseln werden häufig eingesetzt, um:

  • Anleger zu verunsichern,
  • rechtliche Durchsetzung zu erschweren,
  • den Eindruck einer Auslandszuständigkeit zu erzeugen.

Rechtlich maßgeblich ist jedoch nicht die behauptete Rechtswahl, sondern der tatsächliche Marktauftritt. Werden Dienstleistungen gegenüber Personen in Deutschland angeboten, greift grundsätzlich deutsches Aufsichtsrecht.

Commerzsci  – Verstoß gegen KWG, WpIG und KMAG

Nach den Feststellungen der BaFin bietet commerzsci(.)com Leistungen an, die einer behördlichen Zulassung bedürfen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Anlage- und Wertpapierdienstleistungen,
  • möglicherweise Anlageberatung oder Orderausführung,
  • Kryptowerte-Dienstleistungen (z. B. Handel, Transfers oder Wallet-Bezug).

Rechtlich einschlägig sind insbesondere:

  • § 32 Kreditwesengesetz (KWG)
    Erlaubnispflicht für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen.
  • § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
    Erlaubnispflicht für Wertpapierdienstleistungen wie Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder Handel für Kunden.
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
    Erlaubnispflicht für Kryptowerte-Dienstleistungen, sobald Kryptohandel, Wallet-Services oder vergleichbare Tätigkeiten angeboten werden.

Nach den Erkenntnissen der BaFin liegt keine entsprechende Erlaubnis vor.

Die Warnmeldung stützt sich ausdrücklich auf:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

und dient dem präventiven Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

BaFin-Unternehmensdatenbank – kein zugelassener Anbieter

Eine Überprüfung der BaFin-Unternehmensdatenbank ergibt, dass:

  • Commerzsci
  • sowie die Website commerzsci(.)com

nicht als zugelassene Anbieter für Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland geführt werden.

Damit fehlt jede Form von:

  • staatlicher Aufsicht,
  • laufender Kontrolle,
  • Compliance-Pflichten,
  • Anlegerentschädigungs- oder Sicherungssystemen.

Commerzsci - Typisches Risikoprofil nicht regulierter Plattformen

Das Auftreten von commerzsci(.)com entspricht dem bekannten Muster nicht lizenzierter Online-Investmentplattformen.

1. Anonymes Auftreten ohne Impressum

Der bewusste Verzicht auf klare Anbieterangaben erschwert die rechtliche Verfolgung und ist ein klassisches Merkmal betrugsanfälliger Konstruktionen.

2. Schein-Internationalisierung durch ausländisches Recht

Die pauschale Unterwerfung unter estnisches Recht soll Anleger davon abhalten, ihre Rechte geltend zu machen. In der Praxis ist diese Rechtswahl häufig rechtlich unbeachtlich.

3. Angebot mehrerer regulierungspflichtiger Dienstleistungen

Durch die Kombination aus Finanz-, Wertpapier- und Kryptoleistungen wird ein umfassendes Investment-Ökosystem suggeriert, ohne dass hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung vorliegt.

4. Fehlende Kontrolle der Geldflüsse

Anleger haben regelmäßig keine Transparenz, wohin eingezahlte Gelder tatsächlich fließen. Eine Trennung von Kunden- und Eigengeldern ist nicht erkennbar.

5. Erhöhte Gefahr von Auszahlungsproblemen

Erfahrungsgemäß kommt es bei solchen Plattformen häufig zu:

  • blockierten Auszahlungen,
  • angeblichen Gebühren- oder Steuerforderungen,
  • vollständigem Kontaktabbruch.

Commerzsci - Risiken für Anlegerinnen und Anleger

Aus rechtlicher Sicht bestehen bei Angeboten über commerzsci(.)com insbesondere folgende Risiken:

  • Unerlaubte Geschäfte ohne BaFin-Aufsicht
  • Kein Einlagenschutz
  • Keine Transparenz über Geldströme
  • Rechtlich unwirksame Vertragskonstruktionen
  • Hohe Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts
  • Erhöhtes Risiko eines Zweitbetrugs („Recovery Scam“)

Commerzsci - Handlungsempfehlung für Betroffene

Keine weiteren Einzahlungen leisten
Beweise sichern (Screenshots der Website, Zahlungsnachweise, E-Mails, Chatverläufe)
Kommunikation einstellen
Den Sachverhalt juristisch prüfen lassen

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