justTRADE (h5.ecoinf.vip und gefälschte Apps) - Betrug über WhatsApp

11.12.2025 51 Mal gelesen
Die BaFin weist aktuell darauf hin, dass der Markenname justTRADE in mehreren WhatsApp-Gruppen unbefugt genutzt wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist aktuell darauf hin, dass der Markenname justTRADE in mehreren WhatsApp-Gruppen unbefugt genutzt wird, um Verbraucherinnen und Verbraucher in angebliche Handelsprogramme zu locken. Die Gruppen werden unter anderem unter der Bezeichnung „VIP justTRADE“ geführt und von Personen betrieben, die sich als Tobias Albrecht sowie Lieselotte Thalheim ausgeben.
Nach Kenntnis der BaFin existieren diese Personen nicht; ein Bezug zur JT Technologies GmbH oder zur Sutor Bank, die den echten justTRADE-Dienst betreiben, besteht nicht.

Die Betreiber der WhatsApp-Gruppen bewerben dort ein vermeintliches „Sonder-Investitionsprogramm“ und das Projekt „GreenTech Invest“. Anleger werden dazu verleitet, über die Website h5.ecoinf.vip sowie über gefälschte justTRADE-Apps Einzahlungen vorzunehmen oder Transaktionen auszuführen.
Nach gegenwärtiger Einschätzung der Aufsicht besteht der Verdacht, dass unerlaubte Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht werden.

Die Warnung der BaFin stützt sich insbesondere auf:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) – Befugnis der BaFin zur Veröffentlichung von Warnmeldungen.
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – Erlaubnispflicht für Kryptowerte-Dienstleistungen.

Eine Überprüfung der BaFin-Unternehmensdatenbank bestätigt:
Weder h5.ecoinf.vip noch die WhatsApp-Gruppenbetreiber verfügen über eine Erlaubnis für den deutschen Markt.

Rechtsanwalt für Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug

Arthur Wilms – Kanzlei Wilms
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Was wäre für justTRADE-Dienstleistungen rechtlich erforderlich?

Die Täter nutzen die Bekanntheit des seriösen deutschen Brokers justTRADE, um Vertrauen zu schaffen und Anleger zu täuschen. Für echte Investitions- oder Kryptodienstleistungen wären folgende Erlaubnisse zwingend notwendig:

§ 32 KWG – Zulassung für Bank- und Finanzdienstleistungen

Dies betrifft u. a. Orderweiterleitung, Anlagevermittlung, Kontoführung sowie technische Bereitstellung einer Handelsplattform.

§ 15 WpIG – Erlaubnispflicht für Wertpapierdienstleistungen

Selbst die Empfehlung bestimmter Finanzinstrumente oder Handelsstrategien stellt eine erlaubnispflichtige Dienstleistung dar.

§ 10 Abs. 7 KMAG – Zulassung für Kryptowerte-Dienstleistungen

Bereits das Bewerben eines Kryptohandels über Wallets oder Apps ist ohne Genehmigung nicht zulässig.

Da die Täter keinerlei Zulassungen aufweisen und den Namen justTRADE unbefugt verwenden, liegt rechtlich unerlaubtes Betreiben von Finanzdienstleistungen sowie Identitätsmissbrauch vor – mit erheblichen Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Typisches Betrugsvorgehen bei den gefälschten justTRADE-Gruppen – juristisch erläutert

Das Vorgehen folgt einem etablierten Muster internationaler Kapitalanlagebetrugsstrukturen, die gezielt auf Messenger-Kommunikation setzen.

1. Rekrutierung über WhatsApp-Gruppen – Missbrauch einer seriösen Marke

Die Täter erstellen Gruppen wie „VIP justTRADE“, die bewusst den Eindruck erwecken sollen, es handele sich um exklusive, offizielle Kundenkreise des echten Brokers. Innerhalb der Gruppen treten angebliche „Finanzexperten“ wie Tobias Albrecht oder Lieselotte Thalheim auf, die laut BaFin nicht existieren.

Diese Personen:

  • geben vor, Zugang zu Spezialprogrammen zu haben
  • posten gefälschte Gewinnscreenshots
  • nutzen professionell wirkende Analysegrafiken
  • arbeiten mit psychologisch zielgerichtetem Vertrauensaufbau

Ziel ist die autoritätsbasierte Täuschung – Anleger sollen glauben, sie handelten mit einem regulierten Anbieter.

2. Verweis auf gefälschte justTRADE-Apps und die Website h5.ecoinf.vip

Anleger werden angewiesen, sich über Apps wie „SWQAI Pro/Mod“ oder über h5.ecoinf.vip anzumelden. Diese Seiten imitieren häufig:

  • das Farbdesign
  • das Logo
  • die Nutzerführung

des echten justTRADE-Angebots.

Die vermeintlichen Kontosalden, Gewinne und Handelsvorgänge sind jedoch vollständig manipuliert und dienen ausschließlich der psychologischen Einflussnahme.

3. Simulation von Profiten – Illusion eines erfolgreichen KI-Handelssystems

Die Plattformen zeigen nach kurzer Zeit:

  • hohe Renditen
  • sehr präzise angebliche KI-Signale
  • stetig steigende Salden
  • angebliche Live-Trades

Diese Darstellungen dienen einzig dazu, die Anleger zu weiteren Einzahlungen zu bewegen. Ein realer Handel findet nicht statt.

4. „GreenTech Invest“ – vorgeschobenes Themeninvestment als Lockmechanismus

Das angebliche Projekt „GreenTech Invest“ wird als nachhaltiges, technologiebasiertes Investment beworben. Solche „Green“-Narrative haben seit Jahren Hochkonjunktur im Betrugsumfeld, da sie:

  • Zukunftsoptimismus vermitteln
  • hohe Renditen plausibel erscheinen lassen
  • einen moralischen Mehrwert suggerieren

Inhaltlich handelt es sich jedoch um ein reines Marketingkonstrukt ohne realen Hintergrund.

5. Auszahlungsverweigerung und Forderung frei erfundener Zusatzgebühren

Sobald Anleger Auszahlungen verlangen, wird das Verhalten der Täter abrupt aggressiver. Typische Blockademittel sind:

  • angebliche Steuern
  • Freischaltgebühren
  • KYC- oder Compliance-Kosten
  • „Sicherheitsmargen“
  • „Transaktionsupgrades“

Sämtliche dieser Forderungen entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Selbst nach Zahlung erfolgt regelmäßig keine Auszahlung.

6. Kontaktabbruch – Identitätswechsel und Löschung der Gruppen

Sobald die Täter das Maximum an Zahlungen abgeschöpft haben oder der Anleger misstrauisch wird, kommt es häufig zu:

  • sofortigem Ausschluss aus der Gruppe
  • Löschung der Gruppe
  • Austausch der Telefonnummern
  • Abschaltung der Website
  • Wechsel zu neuen Fake-Profilen

Der zuvor ausgewiesene Kontostand ist eine reine Bildschirmdarstellung ohne realen Vermögenswert.

7. Anschlussbetrug („Recovery Scam“) – erneute Angriffe auf Geschädigte

Immer häufiger melden sich später vermeintliche:

  • Ermittler
  • Anwaltskanzleien
  • Finanzaufsichten
  • Blockchain-Analysten

die behaupten, die verlorenen Gelder sichern zu können – gegen weitere Gebühren.
In Wahrheit handelt es sich um eine zweite Betrugsphase, die gezielt den emotionalen Druck der Opfer ausnutzt.

Risiken für Anlegerinnen und Anleger

Die Nutzung der Fake-justTRADE-Angebote birgt nach aktueller Rechtsbewertung erhebliche Gefahren:

Identitätsmissbrauch einer regulierten Marke

Die Täter illustrieren Seriosität durch den Missbrauch eines in Deutschland lizenzierten Brokers.

Keine Erlaubnis – keine Aufsicht

Ohne behördliche Zulassung existiert keinerlei Schutzmechanismus.

Hohe Totalverlustgefahr

Eingezahlte Gelder werden nicht verwahrt, sondern sofort weitergeleitet.

Manipulative Handelsumgebung

Alle Gewinne, Charts und Salden sind frei programmierbar.

Erhöhtes Risiko weiterer Betrugsversuche

Einmal kontaktiert, werden Opfer häufig an weitere Täternetzwerke weitergereicht.

Was sollten Betroffene von justTRADE-Fakes tun?

Keine weiteren Zahlungen leisten – keine Freischalt-, Steuer- oder Sicherheitsgebühren.
Beweismaterial sichern – insbesondere WhatsApp-Chats, Screenshots, Überweisungen, App-Daten.
Kommunikation abbrechen – keine weiteren Informationen senden.
Juristische Ersteinschätzung einholen – frühzeitige Maßnahmen erhöhen die Rückholchancen.

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