Fiat Reisemobil Adria Twin 600SP, Klage auf Minderung

RA Eser
04.05.202224 Mal gelesen
Diesel-Klage Reisemobil Fiat Adria 2.3 l Moztor Twin 600SP, Rechte und Ansprüche, Minderung von bis zu 30% möglich

Seit Sommer 2020 wird über den in Dieselskandal bei Reisemobilen / Wohnmobilen berichtet.

Viele Wohnmobile verfügen über illegale Abschalteinrichtungen. Das heißt, die Stickoxidgrenzwerte der Euro-Abgasnorm werden nur auf dem Prüfstand, jedoch nicht im realen Straßenverkehr eingehalten.

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits bundesweit über 100 Besitzer von abgasmanipulierten Reisemobilen verschiedener Hersteller.

Aktuell wurde nun eine weitere Klage gegen Fiat / Fiat Chrysler Automobiles (FCA)  vor dem Landgericht Ulm eingereicht.

In der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil des Herstellers Adria im Mittelpunkt. Im April 2019 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Adria „Twin 600SP“ für rund 52.000 Euro.

Das Reisemobil verfügt über einen Multijet 2,3l Motor mit 150 PS und der Abgasnorm Euro 6. Dieser Dieselmotor steht im Zentrum der Kritik und des Fiat-Abgasskandals.

Ein Vorwurf ist unter anderem die Benutzung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Zeituhr. Nach etwa 22 Minuten wird die Abgasreinigung stark reduziert oder gar ganz abgeschaltet. Da der Test auf dem Prüfstand nur etwa 20 Minuten dauert, ist so sichergestellt, dass die Fahrzeuge dort sauber wirken. Im tatsächlichen Betrieb auf der Straße sieht das jedoch anders aus. Motoren von Fiat werden auch bei Iveco, im Citroën Jumper oder im Peugeot Boxer eingesetzt.

Rückgabe des Reisemobil nicht erforderlich, Entschädigung auch in Form einer reinen Minderung 30 % des Kaufpreises möglich!

Betroffene Wohnmobilfahrer können gegenüber dem Hersteller eine Entschädigung geltend machen. Aufgrund der gestiegenen Gebrauchtwagenspreise haben vielfach Reisemobilbesitzer kein Interesse mehr an einer reinen Rückgabeklage und wollen daher ihr Reisemobil behalten. Dies ist jedoch auch möglich.

Geschädigte Reisemobilbesitzer sollen kein Geld verschenken und können zumindest den Minderungsanspruch gegenüber dem Hersteller geltend machen.

Wer insoweit sein Reisemobil nicht zurückgeben möchte, kann über eine Minderungsklage (sog. kleiner Schadenersatz), ohne Rückgabe des Reisemobils nämlich eine Entschädigung von Fiat von bis zu 30 % des Kaufpreises erhalten.

Bei der Variante wo das Fahrzeug zurückgegeben wird, spricht man hingegen vom sog. großen Schadenersatz.

Bei Rückgabe des abgasmanipulierten Reisemobils erhalten die Reisemobilbesitzer in diesem Fall dann, je nach Alter des Fahrzeugs, den ursprünglichen Kaufpreis, abzüglich einer kleinen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, zurück.

Alternativ kann man dasn Reisemobil behalten und ca. 20-30% des Kaufpreises zurückbekommen. Das gute bei dieser Fallvariante ist dann, dass für die gefahrenen Kilometer kein Abzug erfolgt.

Was können Wohnmobilbesitzer jetzt tun?

Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen: Denn je nach Situation gelten Verjährungsfristen, etwa bei möglichen Klagen gegen den Hersteller.

Insoweit müssen die Wohnmobilbesitzer wissen, dass eine kurze kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist im Hintergrund läuft. Es könnte also sein, dass zum Jahresende 2021 berechtigte Ansprüche drohen zu verjähren.

Wer sein Fahrzeug erst seit kurzem besitzt, kann durch die zweijährige Gewährleistungsfrist noch Ansprüche gegen den Händler haben.

Interessierte Verbraucher können die Dienste der Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit in Anspruch nehmen.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team  bundesweit über hunderte Diesel  Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.