Audi Diesel Schadenersatz ohne Rückruf, Infos Anwalt Code 23Z2

Anwalt Bankrecht
28.04.202265 Mal gelesen
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Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Stuttgart steht einem Besitzer eines SQ5 3,0 l TDI, mit der Abgasnorm Euro 5, Schadensersatz wegen Abgasmanipulation zu - noch nicht rechtskräftig, Aktenzeichen  51 O 684/21- obwohl für das betroffene Fahrzeug kein verpflichtender Rückruf des KBA vorlag.

Das Landgericht Stuttgart hat hier offensichtlich einen freiwilligen Rückruf für die Bejahung eines Schadenersatzanspruchs ausreichen lassen.

Dieses Urteil deckt sich jedenfalls mit der Argumentation von Rechtsanwalt Eser, der in jedem freiwilligen Rückruf ein grds. Schuldeingeständnis der Autohersteller sieht.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten also auch Audi Besitzer die noch kein verpflichtenden Rückruf vom KBA erhalten haben, daher ihre Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schnellstmöglich, wegen drohender Verjährung zum Jahresende, prüfen lassen.

Das Urteil des LG Stuttgart zeigt, dass sich dieses juristische Vorgehen lohnt.

Der dortige Kläger soll nach der Medienberichterstattung für seinen im Jahr 2015 erworbenen Gebrauchtwagen jedenfalls noch 33.000 EUR, gegen Rückgabe des Fahrzeugs, erhalten haben.

Rückrufcode 23Z2: Betroffene sollten Ihre Ansprüche prüfen lassen!


Das Urteil des Landgerichts Stuttgart kann auf viele Fahrzeuge mit Audi 3.0 l TDI Euro 5 Motor übertragen werden, für die es einen freiwilligen Rückruf mit dem Code 23Z2 gibt. Dies betrifft folgende Audi Modelle:

    A4 (Automatik), 150/180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
    A5 (Automatik), 150/180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
    A6/A7 (Automatik), 180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
    A6/A7, 150 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
    A8, 150/155/184 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
    A8, 258 kW, 4,2 Liter Motor, Euro 5
    Q5, 180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
    Q7, 150/176/180 kW, 3,0 Liter Motor, Euro 5
    Q7, 250 kW, 4,2 Liter Motor, Euro 5

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Audifahrer sich schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.


Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2022 zu verjähren.


Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Risiko eingehen und Geld an Audi verschenken.


Hierbei müssen die geschädigten Audibesitzer nicht unbedingt das Fahrzeug zurückgeben. Auch ist eine sogenannte Differenzschadensklage möglich. D. h. das Fahrzeug wird behalten und es wird der bestehende Differenzschaden eingeklagt.


Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund besteht, besteht auch für die Kläger kein Kostenrisiko, so dass diese in aller Ruhe den weiteren Ausgang der Verfahren, auch beim BGH, abwarten können.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team  bundesweit über hunderte Diesel  Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.