Sharewood Down! Staatsanwaltschaft fordert Zügiges Handeln ein.

Gute Aussichten!
23.02.2022127 Mal gelesen
Sharewood Switzerland AG – Was kann man noch tun?

Wir hatten bereits mehrfach an dieser Stelle über die Sharewood Switzerland AG berichtet.

Nunmehr nähert sich die Gewissheit, dass es sich um einen ein groß angelegten Anlagebetrug handelt. Zwischenzeitlich wurde bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern von der Staatsanwaltschaft Zürich III die nach eigenen Angaben:“ Wir sind spezialisiert auf die Strafverfolgung im Bereich der Wirtschaftskriminalität und bearbeiten Rechtshilfegesuche aus dem In- und Ausland. “ in Sachen Sharewood ermittelt und angeschrieben.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass viele Anleger nicht ermittelt werden können, weil Unterlagen vor auffliegen des Schwindels vernichtet wurden. Dementsprechend wissen viele Anleger noch nicht, dass das Angebot beendet wurde. Andere wissen nicht, was aktuell zu tun ist.

Wir hatten bereits über die Möglichkeit an dem Privatklageverfahren teilzunehmen, in unserem letzten Artikel berichtet. Nunmehr weist die Staatsanwaltschaft darauf hin dass eine möglichst rasche Beteiligung erfolgen soll, wenn man an diesem Verfahren teilnehmen möchte. Falls das Verfahren mit Strafbefehl abgeschlossen wird, erhält man vor Verfahrensabschluss keine weitere Orientierung (Art. 318 Abs. 1 StPO). Im Strafbefehlsverfahren kann nur eine allfällige Anerkennung einer Zivilforderung vorgemerkt werden. Nicht anerkannter Forderungen müssen auf dem Zivilweg verwiesen werden. Dies mag dann Kosten aufwendig und gegebenenfalls wenig aussichtsreich sein. Nicht in Bezug auf die Frage dass man Recht bekommt, sondern was dann noch vollstreckbar ist.

Wir rufen daher alle geschädigten Anleger dazu auf, sich jetzt ihre Rechte gewahr zu werden und eine Entscheidung zu treffen.

Dieser sollte zeitnah erfolgen. Sofern Sie die Geltendmachung ihrer Rechte über unsere Kanzlei wünschen, stehen wir Ihnen hierzu gerne zu einem unverbindlichen Telefongespräch zur Verfügung.