Sharewood Switzerland AG Down – Was kann man noch tun?

Gute Aussichten!
18.01.2022679 Mal gelesen
Ist mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs der Sharewood AG alles Geld verloren oder gibt es noch eine Hoffnung darauf, dass Anleger, zumindest ein Teil ihres Geldes zurückbekommen können?

Einstellung des Gschäftsbetriebes der Sharewood Switzerland AG

Wir hatten bereits in den letzten Artikeln darüber berichtet, dass das Angebot der Sharewood Switzerland AG von der Staatsanwaltschaft Zürich abrupt eingestellt wurde. Der genaue Ermittlungsstand ist uns nicht bekannt. Es verhärten sich allerdings die Verdachtspunkte, dass das Anlagegeschäft der Sharewood ein großangelegter Betrug ist. Ob die Sharewood Switzerland AG zwischenzeitlich in Konkurs ist, konnte bis Redaktionsschluss nicht geklärt werden. Fest steht, dass die Aktiengesellschaft inzwischen ohne Führung ist. Sämtliche Vorstandsmitglieder  haben ihre Ämter niedergelegt. Betreffend Peter Möckli war dies bereits Anfang Oktober 2021 der Fall. Gleichwohl funktionierte die Maschinerie weiter und über die Server der Sharewood  wurden Anleger weiterhin mit automatisierten E-Mails besänftigt und in Sicherheit gewogen.

Ist Alles Geld verloren?

Fraglich ist nun, ob das eingesetzte Geld für die Anleger gänzlich verloren ist. Dies würde einen Totalverlust bedeuten. Regelmäßig, so auch im Fall der Sharewood, werden im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Vermögenswerte sichergestellt. Diese können dann in einem sogenannten Privatklage oder Adhäsionsverfahren während des Strafverfahrens den Geschädigten von Vermögensdelikten zum Ausgleich ihrer eingetretenen Schäden anteilig zur Verfügung stehen. Hierfür ist es notwendig, sich am Strafverfahren als Privatkläger zu beteiligen.

Die hierzu bestehenden Regelungen in der Schweiz sind vergleichbar mit denen in Deutschland. Gleichwohl ist eine sachkundige Betreuung bei diesem Verfahren, dass sich – jedenfalls in Bezug auf die Verteilung der Gelder – auch noch über Jahre hinweg ziehen kann, angeraten.

Was ist zu tun?

Wir vertreten bereits eine Vielzahl von geprellten Anlegern. Wir bieten an, gegen eine Pauschalgebühr, die Ansprüche der Anleger im Verfahren in der Schweiz geltend zu machen. So haben auch Sie die Möglichkeit  von sichergestellten Geldern und Vermögenswerten zu profitieren und zumindest einen Teil Ihrer Anlage erstattet zu bekommen. Längst sind  noch nicht alle Anleger von der Staatsanwaltschaft erfasst worden. Eine Benachrichtigung von dort, wie es in vielen Fällen bereits erfolgte, ist daher nicht sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft kann auch nur auf diejenigen Daten zurückgreifen, die noch ermittelbar sind. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen für den Betrug bei der Sharewood Switzerland AG bereits im Vorfeld ihren Abgang gründlich geplant haben und das ihnen Mögliche dazu getan haben, Beweismittel zu vernichten.

Hier können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen.