Audi Dieselskandal, BGH und News, Stuttgarter Dieselkanzlei informiert

Anwalt Bankrecht
16.12.202120 Mal gelesen
Neuestes Urteil des BGH gegen die Audi AG wegen EA897, kostenlose Erstberatung , AZ: VII ZR 389/21.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im AUDI - Dieselskandal eine bahnbrechende Entscheidung gegen die Audi AG gefällt.

Es geht um die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.12.2021, Aktenzeichen VII ZR 389/21.

Dem Sachverhalt lag ein Audi A6 3.0 TDI, den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft und über ein Darlehen finanziert hatte, zu Grunde. Das streitgegenständliche Fahrzeug verfügt über die Abgasnorm Euro 6, es handelt sich um einen 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897.

Erstmals ging es im Abgasskandal vor dem BGH also um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den größeren 3-Liter-Motoren.

Die Entscheidung befasst sich zunächst mit der technischen Frage, ob dem klagenden Darlehensnehmer, der ein verbrieftes Rückgaberecht im Darlehensvertrag grundsätzlich zusteht, hier überhaupt Schadensersatzansprüche wegen Abgasmanipulation geltend machen kann.

Dies bejaht der BGH in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 nun, Az.: VII ZR 389/21.

Aber im Grunde genommen geht es um die Frage, ob auch die 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 von dem Abgasskandal betroffen und die Audi AG zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Hiervon geht Rechtsanwalt Eser jedoch nun aus.

Der BGH hat das Urteil des OLG Celle nun im Revisionsverfahren aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung an das OLG zurückverwiesen.

Der BGH machte hierbei vor allem deutlich, dass der Schaden des Klägers nicht dadurch entfallen ist, dass er von dem Rückgaberecht keinen Gebrauch gemacht und das Darlehen vollständig abgelöst hat. Nach der Interpretation von Rechtsanwalt Eser geht also der BGH davon aus, dass der Schaden grundsätzlich wegen Abgasmanipulation besteht und nicht durch die technische Vereinbarung eines verbrieften Rückgaberechts entfallen ist.

Dies ist nach der Auffassung von Rechtsanwalt Eser eine Sensationsentscheidung im Hinblick auf die 3,0 l Dieselmotoren.

Das OLG Celle muss zwar jetzt den Fall neu entscheiden. Hierbei muss sich das Oberlandesgericht Celle aber zwingend an die vom BGH aufgestellten Ausführungen halten, sodass danach dem Kläger Schadenersatz zuzusprechen ist.

Die auf Dieselklagen spezialisierte Anwaltskanzlei Eser sieht nun eine neue Klagewelle auf Audi zu kommen.


Klagechancen deutlich gestiegen!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seinem spezialisierten Team bundesweit zahlreiche AUDI-Kunden außergerichtlich und gerichtlich vertreten hat bzw. noch aktuell vertritt, rechnet nun mit sehr hohen Klagechancen gegen AUDI.

Was sollten Betroffene nun tun?

Die in Stuttgart ansässige Fachanwaltskanzlei ESER empfiehlt den betroffenen Verbrauchern sich anwaltlich informieren zu lassen.

Betroffene AUDI- Kunden sollten zunächst prüfen, ob sie von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamt oder freiwilligen Kundenmaßnahmen (Stichwort Softwareupdate) betroffen sind.
Eser Rechtsanwälte helfen insoweit bei der Kommunikation mit der Rechtsschutz. Ziel ist es eine kostendeckende Zusage zu erhalten. Dann besteht auch kein Kostenrisiko mehr.
Für die Kontaktaufnahme reicht es aus, eine E-Mail mit dem persönlichen Angaben an die Fachanwaltskanzlei Eser zu senden.

E-Mail-Adresse: info@eser-law.de

www.eser-law.de

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucherrechtes sowie des Anlegerschutzes ausschließlich auf Seiten von Verbrauchern tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern als auch von Betroffenen des Abgasskandals.