BGH verurteilt Audi im Dieselabgasskandal, Rechtslage und Verjährung!

RA Eser
25.11.202127 Mal gelesen
AUDI Dieselskandal, kostenlose Erstberatung!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dieselskandal erstmals den Autohersteller Audi zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, Urteile vom 25. November 2021 - VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21.

Bundesgerichtshof entschied konkret über Schadensersatzansprüche gegen die AUDI AG im Zusammenhang mit dem Skandalmotor Typ EA 189.

In vier Fällen muss die Volkswagen-Tochter nun Autokäufer dafür entschädigen, dass in ihre Fahrzeuge ein manipulierter VW-Motor eingebaut war.

Der BGH bestätigte also die Entscheidungen des Oberlandesgerichtes München. Das OLG München hatte Käufern von Audi-Fahrzeugen in vier Fällen nämlich Schadenersatz zugesprochen.

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp sagte in der Urteilsverkündung: "Das Oberlandesgericht München hat in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass Audi die Motoren in Kenntnis und in Bewusstsein ihrer Unzulässigkeit verwendete."
 

Die auf Dieselklagen spezialisierte Anwaltskanzlei Eser sieht nun eine neue Klagewelle auf Audi zu kommen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser dürfte Schadensersatzansprüche auch nicht verjährt sein. Insoweit ist auf die 10-jährige Verjährungsfrist zu achten.


Klagechancen deutlich gestiegen!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seinem spezialisierten Team bundesweit zahlreiche AUDI-Kunden außergerichtlich und gerichtlich vertreten hat bzw. noch aktuell vertritt, rechnet nun mit sehr hohen Klagechancen gegen AUDI.

Was sollten Betroffene nun tun?

Die in Stuttgart ansässige Fachanwaltskanzlei ESER empfiehlt den betroffenen Verbrauchern sich anwaltlich informieren zu lassen.

Betroffene AUDI- Kunden sollten zunächst prüfen, ob sie von Rückrufen des Kraftfahrtbundesamt oder freiwilligen Kundenmaßnahmen (Stichwort Softwareupdate) betroffen sind.
Eser Rechtsanwälte helfen insoweit bei der Kommunikation mit der Rechtsschutz. Ziel ist es eine kostendeckende Zusage zu erhalten. Dann besteht auch kein Kostenrisiko mehr.
Für die Kontaktaufnahme reicht es aus, eine E-Mail mit dem persönlichen Angaben an die Fachanwaltskanzlei Eser zu senden.

E-Mail-Adresse: info@eser-law.de

www.eser-law.de

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucherrechtes sowie des Anlegerschutzes ausschließlich auf Seiten von Verbrauchern tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern als auch von Betroffenen des Abgasskandals.


Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Verbraucherschutzes.


Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit mehreren Jahren auch als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.