BGH VW-Urteil und Daimler Dieselskandal

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26.05.202071 Mal gelesen
Signalwirkung über den Einzelfall hinaus, vor allem auch Daimler Modelle betroffen

Die bahnbrechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes gegen VW - Urteil vom 25. Mai 2020, Az. VI ZR 252/19 - wird nicht nur für VW sondern auch für andere Automobilhersteller, wie z.B. Daimler, weitreichende Konsequenzen haben.

Denn der BGH hat allgemeine Rechtsgrundsätze aufgestellt, die über den Einzelfall hinausgehen.

VW wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also Täuschung der Kunden, verurteilt. Dies deshalb weil VW eine unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich verwendet hat.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bundesweit seit Jahren bereits Hunderte von abgasmanipulierten Kunden vertritt, können die aufgestellten Rechtsgrundsätze ohne weiteres auch auf andere Motoren mit Abschalteinrichtungen, wie beispielsweise auf den Nachfolgemotor EA 288 aber auch besonders auf die Motoren von Daimler mit dem sog. Thermofenster, übertragen werden.

Daimler musste auch schon zahlreiche Mercedes-Dieselmodelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen. Das KBA moniert bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen. Daimler hält die Abschalteinrichtungen aus Motorschutzgründen zwar für zulässig, führt die Rückrufe aber durch.

In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, dass die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag am 30. April bereits erklärt hatte, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält.

Nach Auffassung der Generalanwältin ist dies immer dann der Fall, wenn die Grenzwerte nur im Prüfmodus eingehalten werden können. Die Ausnahme, Schutz vor Verschleiß und/oder Verschmutzung des Motors, akzeptiert hierbei die Generalanwältin, entgegen der Meinung von Daimler, nicht.

In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, zu noch nicht geklärten Teilfragen, wie z.b. die Frage der  Verjährung, erwartet.

Rechtsanwalt Eser stuft jedenfalls die Chancen für eine Rückabwicklung nun deutlich positiv ein. Eser Rechtsanwälte führen, falls Rechtschutzversicherungen bestehen, die Deckungsanfragen durch.

Weitere Informationen und Kontaktaufnahmemöglichkeiten über die Kanzleihomepage unter www.eser-law.de