DWS TOP PORTFOLIO OFFENSIV: 62 % für Bestandsprovisionen!

DWS TOP PORTFOLIO OFFENSIV
17.01.202068 Mal gelesen
Empfehlung an rechtsschutzversicherte Privatanleger

Die Kostenstruktur in den Anlagebedingungen zum 1.1.2020 des DWS TOP PORTFOLIO OFFENSIV umfasst eine umfangreiche Liste mit um die fünfzehn einzelnen Positionen. Nur eine betrifft die Vergütung für das Fondsmanagement, - die Tätigkeit, auf die der Anleger seine Erwartungen setzt. Ein weiterer Bestandteil sind die Kosten für den Vertrieb.

Dem Kostenausweis für 2018 konnte man den Anteil der aus den Produktkosten an die depotführende Bank geflossenen Zuwendungen entnehmen, - finanziert mit den Kosten für den Vertrieb. Danach wurden die dem Fondsvermögen der Anleger entnommenen laufenden Kosten zu mehr als 62 % für den Vertrieb ausgegeben und landeten als Bestandsprovision bei der Bank des Anlegers. Solche Provisionen bezeichnet Stiftung Warentest als skandalös. Gemäß dem Verkaufsprospekt werden professionellen Anlegern Vertriebskosten erstattet. Für die dem Anleger gebotene Managementleistung fällt danach wohl nur die Hälfte des Aufwands an, der für den Vertrieb, das Halten der Bestandskunden der Fondsverwaltung, betrieben wird.

Informieren Sie sich gern, wozu wir Privatanlegern angesichts solcher Ungleichbehandlung raten:

Ausgabeaufschlag zurück: Gerichtliche Bestätigung!

Privatanleger in Publikumsfonds: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Vertriebsentgelte: Unfaire Kostenbelastung der Privatanleger!
 
Düsseldorf, den 17.01.2020

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und dezente Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".