DWS Immoflex Vermögensmandat: Neue Erkenntnisse

DWS ImmoFlex
17.01.202078 Mal gelesen
Schadensersatz einfordern vor Verjährung

Wir führen wegen des mit oft empfindlichen Vermögenseinbußen aufgelösten Investmentfonds DWS Immoflex Vermögensmandat gegen die Fondsgesellschaft DWS Investment GmbH bereits einen Prozess wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund Bevorzugung professioneller Investoren. Im Verlauf dieses Verfahrens sind Erkenntnisse zutage getreten, die uns veranlassen, die Klage mit dem Ziel der vollständigen Erstattung aller seinerzeit erlittenen Verluste zu erweitern. Einbezogen werden nunmehr auch die Depotbank und die DVAG, - Vertriebspartner der DWS.

Die Entscheidung geht auf eine Vorgehensweise zurück, von der viele Privatanleger betroffen sein könnten, die auf Empfehlung insbesondere der DVAG investiert haben. 

Wegen der absoluten Verjährungsfrist, nach deren Ablauf eine die Durchsetzung von Ansprüchen vereitelnde Einrede gegeben ist, dürfte ein Vorgehen meist nur noch für Geschädigte in Frage kommen, deren Beratung/Fondsbeitritt noch keine zehn Jahre zurückliegt. Empfehlenswert ist auch das Vorhandensein einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung. Derzeit können wir geeignete Fälle, die mit einem gewissen Vorlauf an Bearbeitungszeit noch rechtzeitig an uns herangetragen werden, gern übernehmen. 

Sollte die verbleibende Zeit für eine rechtzeitige Mandatierung schon zu knapp geworden sein, bietet sich gegebenenfalls die Möglichkeit an, als Geschädigter selbst geeignete Ombuds - /Güteverfahren einzuleiten, die zu einer Hemmung des Verjährungseintritts führen. Wir könnten dann im Verlauf oder unmittelbar anschließend noch kontaktiert werden. In Frage kommende Schlichtungsstellen müssen die beteiligten Adressen, wie DWS Investment, Depotbank und DVAG, die alle in Anspruch genommen werden sollten, z. B. auf ihren Internetseiten bekannt geben. Die Schlichtungsstellen informieren jeweils über ihre Verfahrensordnungen. Jeder Betroffene in Zeitnot sollte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können.

Eine belastbare Grundlage für die Entscheidung über einen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen können und sollen die Hinweise in dieser Mitteilung nicht darstellen. Sie ersetzen keine auf die individuelle Lage abstellende Beratung. Zögern Sie also nicht und nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen haben.

Düsseldorf, den 17.01.2020

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und dezente Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".