Dr. Peters DS-Fonds 135 Flugzeugfonds X – Probleme durch auslaufenden Leasingvertrag

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
22.02.2019104 Mal gelesen
Die Airlines haben kein Interesse mehr am Airbus A380. Die geringe Nachfrage bedeutet nicht nur das Aus für das große Passagierflugzeug, sondern trifft auch Flugzeugfonds, die in den A380 investiert haben, weil die Fluggesellschaften die Leasingverträge nicht mehr verlängern.

Vor diesem Problem steht der Dr. Peters Flugzeugfonds X DS-Fonds Nr. 135. Air France habe die Option für die Verlängerung des Leasingvertrags verstreichen lassen, meldet das "fondstelegramm". Das bedeutet, dass das Flugzeug ab Februar 2020 ohne Beschäftigung ist, wenn es Dr. Peters nicht gelingt, einen neuen Leasingnehmer oder Käufer für den A380 zu finden. "Angesichts der Marktsituation und der geringen Nachfrage nach dem Riesenjet dürfte es allerdings schwierig werden, einen neuen Leasingnehmer zu akzeptablen Konditionen zu finden", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Das Emissionshaus Dr. Peters hatte den DS-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds X im September 2009 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte in einen Airbus A380, der an die Fluggesellschaft Air France zunächst für die Dauer von zehn Jahren verleast wurde. Air France hat offenbar kein Interesse an einer Verlängerung des Leasingvertrags, der im Februar 2020 ausläuft. Wird kein neuer Leasingnehmer zu vergleichbaren Konditionen gefunden, kann das die Fondsgesellschaft in wirtschaftliche Turbulenzen führen, die dann auch die Anleger zu spüren bekommen. Die prognostizierten Renditen werden sich dann vermutlich nicht erzielen lassen.

"Das Problem vieler Flugzeugfonds ist, dass die Leasingverträge zunächst über zehn Jahre mit der Option auf Verlängerung abgeschlossen wurden. Ohne eine Verlängerung des Leasingvertrags oder einen neuen Leasingnehmer wird es schwierig, die Kalkulationen zu halten. Zumal laufende Bankkredite weiter bedient werden müssen", so Rechtsanwalt Bernhardt. Für die Anleger bedeutet dies, dass künftig ihre Ausschüttungen in Gefahr sind und Verluste drohen.

Allerdings haben die Anleger rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren. Denn im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten sie von den Anlageberatern auch über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlust-Risiko umfassend aufgeklärt werden müssen. Zudem hätte die vermittelnde Bank auch hohe Provisionen offenlegen müssen. "Erfahrungsgemäß wurden Risiken in den Anlageberatungsgesprächen oftmals verschwiegen oder bagatellisiert und die Beteiligung an einem Flugzeugfonds als sichere Geldanlage angepriesen. In solchen Fällen können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Da die Anleger sich seit September 2009 am Dr. Peters DS-Fonds Nr. 135 Flugzeugfonds X beteiligen konnten, sollten sie die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten und rechtzeitig handeln.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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