Picam Gruppe – Anleger müssen um ihr Geld fürchten

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30.01.201860 Mal gelesen
Die Geldanlage bei der Picam-Gruppe schien sich für Anleger zu lohnen. In Zeiten niedriger Zinsen wurden ihnen Renditen von bis zu 20 Prozent in Aussicht gestellt. Das ist vorbei, die Auszahlungen stocken. Die Anleger müssen inzwischen mit dem Verlust ihres Geldes rechnen.

Rund 300 Millionen Euro sollen die Anleger in die Finanzprodukte der Picam-Gruppe gesteckt haben. Die hohen Renditen sollten über einen computerbasierten Handel mit Dax-Futures realisiert und über verschiedene Firmem abgewickelt werden. Mit im Boot saßen die Piccor AG mit Sitz in der Schweiz als Administrator und die Varian AG mit Sitz in Liechtenstein. Anfangs liefen die Geschäfte und kaum ein Anleger dürfte ernsthafte Zweifel an seiner Geldanlage gehabt haben. Das hat sich geändert. Die Auszahlungen sind ins Stocken geraten. Die Anleger müssen um ihre Investitionen fürchten, zumal sich der Weg ihres Geldes kaum nachverfolgen lässt. Mittlerweile ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft.

Erste Warnzeichen gab es vor einem guten Jahr. Anfang 2017 setzte die Schweizer Finanzaufsicht Finma die Piccor AG auf ihre Warnliste. Das kann durchaus als Signal gewertet werden, dass Anlegergelder gefährdet sind. Es folgte die Mitteilung, dass die Piccor AG ihre Dienstleistung eingestellt habe. Anlegern wurde angeboten, ihr Geld in das neue Produkt Piccox Securitisation zu tauschen. Das Geld der Anleger hat weiterhin bizarre Wege genommen, wie das Handelsblatt berichtet. Laut blog.picam.de war auch die Varian AG nie vermögensverwaltend für die Piccor AG tätig. Dafür sei die LIT Ltd. mit Sitz in Gibraltar zuständig gewesen. Das Handelsblatt konnte diese Firma bislang noch nicht ausfindig machen.

Unterm Strich bleibt große Verunsicherung bei den Anlegern und die Befürchtung, dass ihr Geld verloren ist. "Leider gibt es solche Fälle immer wieder. Erst werden die Anleger mit traumhaften Renditen gelockt und später verschwindet ihr Geld in nebulösen Firmenkonstrukten", sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt den Anlegern zeitnah zu handeln. So kann geprüft werden, ob ein dinglicher Arrest erwirkt werden kann, um ggf. noch vorhandene Vermögenswerte sicherzustellen.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können auch gegenüber den Vermittlern entstanden sein. "Die Anlageberater bzw. Vermittler müssen die Plausibilität eines Geschäftsmodells geprüft haben, bevor sie es Anlegern empfehlen. Zudem müssen sie die Anleger über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären. Haben sie diese Aufklärungspflicht verletzt, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben", erklärt Rechtsanwalt Buerger.

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