Resch Rechtsanwälte: MPC Santa-B Schiffe der MPC Capital AG / Targobank hat sich „Erklärung zum Verkaufsgespräch“ unterschreiben lassen – wirksam?

Resch Rechtsanwälte: MPC Santa-B Schiffe der MPC Capital AG / Targobank hat sich „Erklärung zum Verkaufsgespräch“ unterschreiben lassen – wirksam?
25.10.2013425 Mal gelesen
Die Targobank hat sich vor Zeichnung der Beteiligung an den Santa B Schiffen eine Erklärung unterschreiben lassen, die eine umfassende und ordnungsgemäße Beratung dokumentieren soll.

Die Anleger sollten mit ihrer Unterschrift unter anderem bestätigen, dass sie Kenntnis von der langen Fondslaufzeit bis 31.12.2023  und der bis dahin kaum möglichen Veräußerbarkeit der Fondsanteile haben. Die Laufzeit ergebe sich aus dem Prospekt, wobei sich die Targobank in diesem Zusammenhang bestätigen ließ, dass der Anleger diesen 180 Seiten starken Prospekt erhalten hat. Darüber hinaus soll der Anleger mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Targobank Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung erhält.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Prospekt, der zur Risikoaufklärung dient, rechtzeitig übergeben worden sein. Bei einem so ausführlichen Prospekt wie er es vorliegend ist, dürfte dafür ein Zeitraum von einigen Stunden oder Tagen nicht ausreichend sein. Auch reicht ein allgemeiner Hinweis auf Provisionen aus unserer Sicht nicht aus, um eine mit der Rechtsprechung konform gehende Aufklärung zu gewährleisten.

Anleger, die diese Erklärung unterschrieben haben, sollten sich anwaltlich beraten und prüfen lassen, ob die von ihnen unterzeichnete Erklärung wirksam ist und ob (trotzdem) Ausstiegsmöglichkeiten bestehen.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte bietet für alle Anleger einer Beteiligung an MPC Fonds eine kostenfreie Ersteinschätzung an.