Solar Millennium Urteil - Auswirkungen für Anleger Andasol Fonds GmbH & Co. KG

Solar Millennium Urteil - Auswirkungen für Anleger Andasol Fonds GmbH & Co. KG
21.08.2013888 Mal gelesen
Zu dem aus unserer Sicht ohnehin schon unplausiblen Konzept kommt noch hinzu, dass die bisherigen üppigen Subventionen Spaniens für den Solarstrom ins Visier der spanischen Sparprogramme geraten sind. So wurde zu Beginn des Jahres etwa eine Steuer auf den Solarumsatz eingeführt und nunmehr aktuell..

Die sich - seit 2012 - in Insolvenz befindliche Solar Millennium AG hatte sich auf die weltweite Projektierung von Solarkraftwerken spezialisiert. In diesem Zusammenhang hat sie zur Finanzierung von zwei Projekten die geschlossenen Fonds Andasol Fonds GmbH & Co. KG und die Ibersol Fonds GmbH & CO. KG aufgelegt.

Anders als die Solar Millennium AG selbst befinden sich diese beiden Gesellschaften nicht in Insolvenz. Während der Ibersol Fonds bereits vor Insolvenzantragstellung der Solar Millennium AG vorzeitig beendet wurde, läuft die Andasol Fonds GmbH & Co. KG nach wie vor. 

KAP Rechtsanwälte hatten bereits berichtet, dass sie den Andasol Fonds kritisch betrachten. Insbesondere ist nach unserer Überzeugung der Prospekt der Andasol Fonds GmbH & Co. KG fehlerhaft und die Anlage unplausibel. Abgesehen davon, der Prospekt bereits unterlässt offen auszuweisen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Gründer der Solar Millennium AG, Hannes Kuhn, bereits seit 2007 wegen Bilanzfälschung und Betrug von Kapitalanlegern aus seiner Tätigkeit für DM Beteiligungs AG ermittelte. 

Darüber hinaus gibt das Prospekt der Andasol Fonds GmbH & Co. KG nicht deutlich wieder, in was hier der Fonds konkret investieren sollte. Anleger haben sich, wie wir in unseren Beratungen feststellten, meist deshalb am Solarfonds beteiligt, weil sie davon ausgingen, dass der Andasol Fonds ein Solarkraftwerk baue, an welchem sie sich beteiligen. So wollten die Anleger nicht nur ihr Geld gewinnbringend investieren, sondern insbesondere auch nachhaltig und etwas für die Umwelt tun. Ein Ansatz, der aus unserer Sicht arg enttäuscht wurde. 

Nun berichtet die Süddeutsche Zeitung im Artikel vom 20.08.2013 über das Solarkraftwerk Andasol 3 und weitere Probleme. In dem Artikel wird über die Ernüchterung der deutschen Investoren an diesem Solarwerk berichtet. An diesem Solarfeld ist der Andasol Fonds nur indirekt beteiligt, obwohl die von uns vertretene Anleger zumeist von einer direkten Beteiligung ausgingen. 

Zu dem aus unserer Sicht ohnehin schon unplausiblen Konzept kommt noch hinzu, dass die bisherigen üppigen Subventionen Spaniens für den Solarstrom ins Visier der spanischen Sparprogramme geraten sind. So wurde zu Beginn des Jahres etwa eine Steuer auf den Solarumsatz eingeführt und nunmehr aktuell der ursprüngliche Mechanismus der Vergütung für eingespeisten Strom geändert. Wie hoch die Vergütung in Zukunft sein wird, ist völlig offen. Ein weiter Rückschlag für die gebeutelten Andasol Fonds Anleger. 

Unabhängig von den Problematiken die derzeit durch die politischen Entscheidungen in Spanien entstehen, besteht vor allem das Problem, dass die Fonds Anlage aus unserer Sicht ein strukturelles Problem hat, über welches die Anleger bei Zeichnung hätten aufgeklärt werden müssen. In diesem Zusammenhang ist es äußerst erfreulich, dass bereits das Landgericht Nürnberg Fürth aktuell ein Urteil gesprochen hat, in dem die Solar Millennium Invest AG als Vertriebsunternehmen und zwei Vorstandsmitglieder der Solar Millennium AG zu Schadensersatz verurteilt wurden. Dort hatten Anleger der Solar Millennium AG-Anleihen geklagt. Dieses Urteil hat aber nicht nur für die Anleihegläubiger der Solar Millennium AG positive Auswirkungen auf die Geltendmachung ihrer Rechte, sondern auch auf die Möglichkeiten der Schadloshaltung für Andasol Fonds GmbH & Co. KG Anleger.

Für Fragen zu Ihrem Fall stehen KAP Rechtsanwälte unter 089-41.61 72.75-0 oder per Kontaktformular zur Verfügung.