IVG Fonds: Dr. Späth RAe sehen gute Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger

Anlegerrecht Investor
22.06.2013350 Mal gelesen
IVG Fonds 12, 14 und Euro Select Balanced Portfolio UK: Erhebliche Verluste der Anleger bis hin zum Totalverlust möglich. Oftmals gute Schadensersatzmöglichkeiten der Anleger gegen die Vermittler/vermittelnden Banken!

Anleger der drei IVG-Fonds "IVG Euroselect 12 London Wall", "IVG Euroselect Vierzehn GmbH & CO. KG "The Gerkin" sowie "IVG Euro Select Balanced Portfolio UK" sind in großer Sorge:

Die Anleger dieser Fonds haben mit erheblichen Wertverlusten zu kämpfen:

So notierte der Fonds "IVG Euroselect 12" am 08.05.2013 mit lediglich 11,5 % des Nominalkapitals, der Fonds "IVG Euroselect 14-The Gerkin" mit 17 % (Stand 28.05.2013), und der Fonds IVG Euro Select Balanced Portfolio UK mit nur noch 23 % des Nominalwertes (Stand 03.05.2013), Kurse ersichtlich auf www.deutsche-zweitmarkt.de. Auch ein weiterer Wertverfall bis hin zum Totalverlust ist nicht ausgeschlossen.

Dr. Späth Rechtsanwälte, die bereits eine große Anzahl von Anlegern der obigen Fonds vertreten, haben die Möglichkeiten der Anleger inzwischen überprüft und sehen in der Regel gute Chancen für Schadensersatzmöglichkeiten der Anleger gegen die vermittelnden Banken:

Oftmals wurden diese drei IVG-Fonds auch sicherheitsorientierten Anlegern vermittelt, die ihr Geld zur Altersvorsorge anlegen wollten. "Hierfür waren die Fonds jedoch aufgrund der hohen Risiken nicht geeignet," so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner.

Oftmals wurden die Anleger auch auf die Wechselkursrisiken nicht hingewiesen, so z.B. beim Fonds IVG 14 The Gerkin, wo ein Fremdwährungdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen wurde und der steigende Kurs des Schweizer Franken im Verhältnis zum Britischen Pfund Wertverluste bescherte.

Auch auf mit den finanzierenden Banken bestehende Loan-to Value-Klauseln mit erheblichen Wertermittlungsrisiken wurden viele Anleger nicht hingewiesen.

Teilweise bestehen Projektentwicklungsrisiken, wie beim IVG-Fonds EuroSelect Balanced Portfolio UK, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden.

In vielen Fällen wurden die Anleger von den vermittelnden Banken nicht darauf hingewiesen, dass hier erhebliche Rückvergütungen, sog. "Kick-backs", an die Banken zurück geflossen sind. Wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen heraus finden konnten, sind bei allen drei Fonds teilweise erhebliche Provisionen an die Banken geflossen, so z.B. beim IVG-12 Fonds bis zu 10 % "hinter dem Rücken des Anlegers", auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden.

Laut der aktuellen BGH-Rechtsprechung hat der Anleger einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung, sofern er von der vermittelnden Bank, was oftmals nicht der Fall war, auf diese erhaltenen "Kick-backs" hingewiesen wurde.

In der Regel sehen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte daher gute Schadensersatzchancen für die Anleger der obigen 3 IVG-Fonds 12, 14 und EuroSelect Balanced Portfolio UK.

Bei Problemen mit den drei obigen Fonds können Sie sich an Dr. Späth & Partner wenden, die Ihnen gerne für eine Ersteinschätzung zur Verfügung stehen.