SEB Immoinvest: Trotz Liquidation können Anleger Schadensersatz geltend machen

SEB Immoinvest: Trotz Liquidation können Anleger Schadensersatz geltend machen
11.03.2013460 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind ein wichtiger Ansatzpunkt für Anleger. Solche Ansprüche können auch noch nach dem Aus des offenen Immobilienfonds geltend gemacht werden.

Ein Dreivierteljahr ist vergangen, seitdem der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest aufgelöst wurde und die Abwicklung des Fonds begann. Dass Anleger auch aktuell noch an Alternativen zur Liquidation interessiert sind, zeigte sich vor einigen Wochen, als das Kaufangebot eines irischen Unternehmens für Wirbel sorgte. Doch dieses Angebot ist nun passé. Jedoch war dieses Angebot nicht die einzige Alternative zur Abwicklung des SEB Immoinvest. Auch im Frühjahr 2013 können Anleger überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung des Engagements eines Anlegers bei dem Fonds SEB Immoinvest. Denn im Fall einer in der Praxis alles andere als seltenen Falschberatung stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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