SEB Immoinvest: Anleger erhalten Kaufangebote für Fondsanteile

SEB Immoinvest: Anleger erhalten Kaufangebote für Fondsanteile
04.02.20132081 Mal gelesen
Anlegern, welche in ihrem Depot Anteile des aufgelösten Immobilienfonds SEB Immoinvest haben, gehen Kaufangebote zu.

Wenige Wochen, nachdem der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest die zweite Auszahlung an die Anleger auskehrte, geht Anlegern ein Kaufangebot eines in Dublin ansässigen Unternehmens zu. Diese Angebote werden von den Depotbanken weitergeleitet. Inhaltlich handelt es sich um ein limitiertes und befristetes Kaufangebot. Anlegern, die sich bis zum 27.02.2013 zu einem Verkauf an die Burlington Loan Management Ltd. entschließen, wird ein Preis von 26 Euro je Anteil in Aussicht gestellt.

 

Damit bewegt sich der gebotene Preis in etwa auf dem Niveau des Preises, zu welchem die Anteile des Fonds SEB Immoinvest derzeit an der Börse gehandelt werden. Von Seiten der Fondsverwaltung wird der Anteilspreis momentan mit ca. 40 Euro angegeben. Ob Anleger, die vielleicht von der letzten Auszahlung enttäuscht waren, auf dieses Angebot eingehen, müssen die selbst entscheiden. Sie sollte jedoch trotz der Kontingentierung und des begrenzten Angebotszeitraums ihre Entscheidung genau durchdenken.

 

Weiterhin können Anleger des Fonds SEB Immoinvest auch bedenken, dass es noch weitere Alternativen zu einem Verkauf gibt. So können Anleger überprüfen lasse, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Solche Ansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest fehlerhaft beraten wurden. Dass es sich bei der Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich immer wieder.

 

Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. In der Praxis passierten nicht selten Beratungsfehler, wenn Anleger beispielsweise nicht über das Risiko einer Liquidation, das jedem offenen Immobilienfonds innewohnt, aufgeklärt wurden. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigtein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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