Finanzkrimis werden nicht nur in den großen Metropolen der Welt geschrieben. Auch direkt vor der eigenen Haustür widerfährt Anlegern Ungeheuerliches. Am 08.07.2012 berichtet die Badische Zeitung von einem (misslungenen) Versuch der Volksbank Lahr, die Hände reinzuwaschen. Anhand dieses Falles zeigt sich, dass auch das Beratungsprotokoll, das eigentlich zum Schutz der Anleger eingeführt wurde, Sprengstoff bergen kann. Anleger sollten die Augen offen halten.
Ein Anleger wandte sich an seine langjährige Hausbank, die Volksbank Lahr, und ließ sich beraten. Eine kurzfristige, sichere Geldanlage zur Finanzierung des Hausbaus suchte der Anleger. Empfohlen wurden ihm zwei auf lange Laufzeit ausgelegte Fonds. Am Ende des Beratungsgesprächs fertigte die Volksbank ein Beratungsprotokoll an. Allerdings gab das Protokoll nicht die Beratung wieder, die der Kunde erlebt hat, sondern eine die zur Kapitalanlage passt. Ähnliches widerfuhr bereits vielen Anlegern bei verschiedenen Banken. Ans Licht kam das Vorgehen der Volksbank Lahr als der Anleger bemerkte, dass sich die beiden Fonds nicht für seine Ziele eignen und er sich von der Kapitalanlage lösen wollte.
Der Knackpunkt, der das Vorgehen der Volksbank Lahr besonders macht: Die Volksbank wollte sich durch eine Unterschrift des Anlegers bestätigen lassen, dass die Beratung richtig war. Ein Versuch, mögliche Ansprüche des Anlegers zu torpedieren. Dies rief die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf den Plan. Die Volksbank Lahr gab eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Da der Fall jedoch bereits im Jahr 2011 spielt, können noch weitere Anleger betroffen sein.
Dieses Beispiel zeigt, dass auch eine vermeintlich harmlose Unterschrift weitreichende Folgen haben kann. Und dass nicht nur die "großen" Banken, sondern auch die seit Jahren vertraute Hausbank nicht immer nur zum Wohl des Anlegers handelt. Leider wirkt die von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erwirkte Unterlassungserklärung erst für die Zukunft. Anleger, denen ähnliches passierte - einerlei von welcher Bank - können sich bei Fragen an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
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