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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 03.12.1954, Az.: 1 ABR 23/54

Aufsichtsrat; Arbeitnehmervertreter; Anfechtung der Wahl; Rechtsweg; Gewerkschaft; Anfechtungsrecht; Aufsichtsratswahl in Konzernunternehmen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.12.1954
Aktenzeichen
1 ABR 23/54
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1954, 10014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 1, 182 - 185
  • AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG
  • DB 1955, 75 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anfechtung der Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat ist zulässig, obwohl die in BetrVerfG 1952 § 82 Abs 1 Buchst. s, BetrVerfG 1952 § 87 Buchst. g und ArbGG § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst. s vorbehaltene Rechtsverordnung bisher nicht erlassen ist. Der Rechtsweg vor den Gerichten in Arbeitssachen ist gegeben.

2. Auf die Anfechtung der Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat ist BetrVerfG 1952 § 18 in vollem Umfang entsprechend anzuwenden.

3. Daher hat auch jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Anfechtungsrecht.

4. An den Grundsätzen des Beschlusses des BAG 10.11.1954 1 ABR 24/54 = AP Nr 2 zu § 76 BetrVG über die Aufsichtsratswahl in Konzernunternehmen wird festgehalten.