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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.11.1954, Az.: 1 ABR 24/54

Beherrschte Unternehmen eines Konzerns; Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens; Wahl der Arbeitnehmervertreter; Teilnahme der Arbeitnehmer; Wählbarkeitsbestimmungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.11.1954
Aktenzeichen
1 ABR 24/54
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1954, 10033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 14.06.1954 - 1 BTa 1/54

Fundstellen

  • BAGE 1, 166 - 172
  • AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG
  • DB 1954, 1071-1072 (amtl. Leitsatz)
  • JZ 1955, 178-179 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NJW 1955, 237-238 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Teilnahme der Arbeitnehmer von beherrschten Unternehmen eines Konzerns an der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens (BetrVerfG 1952 § 76 Abs 4) ist hinsichtlich der besonderen Wählbarkeitsbestimmungen des BetrVerfG 1952 § 76 Abs 2 S 2 und 3 dahin aufzufassen, daß der 1. Platz einem Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens und der 2. Platz einem Arbeitnehmer eines beherrschten Unternehmens gebührt.