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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 18.04.1967, Az.: 5 StR 118/67

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.04.1967
Aktenzeichen
5 StR 118/67
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1967, 13995
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin - 11.10.1966

Verfahrensgegenstand

Versuchter schwerer Raub u.a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 18. April 1967 beschlossen:

Tenor:

Der Urteilsspruch vom 14. April 1967 wird entsprechend den Urteilsgründen wegen offenbaren Versehens wie folgt berichtigt:

Auf die Revision des Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts in Berlin vom 11. Oktober 1966 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es den Beschwerdeführer wegen versuchter Notzucht und den Mitverurteilten M. wegen Beihilfe zur versuchten Notzucht verurteilt, sowie in allen Strafaussprüchen gegen beide Angeklagte.

In diesem Umfang wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Sarstedt
Schmidt
Siemer
Börker
Kersting