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§ 12 KrW-/AbfG Bln - Private Entsorgungsträger

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln)
Amtliche Abkürzung
KrW-/AbfG Bln
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2127-12

Erlassen private Entsorgungsträger Gebührensatzungen auf Grund des § 17 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, findet § 8 Abs. 2 und 3 dieses Gesetzes entsprechend Anwendung.