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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.06.1975, Az.: BVerwG 3 C 63/73

Gepachtete Gewerbeberechtigung; Vertreibungsschaden; Betriebsvermögen des Pächters; Förderzinsverpflichtung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.06.1975
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 63/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11084
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Koblenz 20.06.1972 - 2 K 11/70
nachfolgend
BVerwG - 13.06.1975 - AZ: BVerwG III C 63.73

Fundstelle

  • BVerwGE 48, 357

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Vertreibungsschaden an einer gepachteten Gewerbeberechtigung, die zum Betriebsvermögen des Pächters gehört, darf nicht ohne Berücksichtigung der mit ihr im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Förderzinsverpflichtung festgestellt werden.

2. Die Verbindlichkeit, die sich aus der Verpflichtung zur Zahlung des Förderzinses ergibt, darf höchstens mit dem Wert des Pächteranteils an der Gewerbeberechtigung angesetzt werden.