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Bundessozialgericht
Urt. v. 07.07.1970, Az.: 12 RJ 294/66

Arbeiterrentenversicherung; Ausfallzeiten; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; Bezug von Berufsunfähigkeitsrente; Beschäftigungsmöglichkeit; Verweisungsmöglichkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
07.07.1970
Aktenzeichen
12 RJ 294/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10651
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Auch in der Rentenversicherung der Arbeiter können Zeiten, in denen der Versicherte lediglich eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezogen hat, nur dann als Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gewertet und beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als Ausfallzeiten nach RVO § 1259 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet werden, wenn sich aus Bescheinigungen ergibt, daß der Versicherte krankheitshalber weder die von ihm unmittelbar vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beschäftigung noch eine ihm nach RVO § 1246 zumutbare Verweisungstätigkeit verrichten konnte (Anschluß an BSG 19.12.1968 5 RKn 66/65 = BSGE 29, 77).