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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.01.1981, Az.: 6 AZR 678/78

Gestaltungsmöglichkeit; Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit; Vorübergehende Übertragung; Ausnahmeregelung; Sachlicher Grund; Personalratsmitglied; Freistellung von dienstlicher Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.01.1981
Aktenzeichen
6 AZR 678/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 46 BPersVG
  • ARST 1981, 114

Amtlicher Leitsatz

1. Die Gestaltungsmöglichkeit des MTA § 24 (vorübergehende Übertragung einer tarifvertraglich höherwertigen Tätigkeit) ist eine Ausnahmeregelung; sie ist eng auszulegen und darf nicht rechtsmißbräuchlich benutzt werden.

2. Sowohl zur Übertragung der höherwertigen Tätigkeit als auch zu deren Widerruf bedarf es eines sachlichen Grundes.

3. Daran fehlt es, wenn die Übertragung der Tätigkeit lediglich aus Anlaß der Freistellung des Arbeitnehmers von seiner dienstlichen Tätigkeit als Personalratsmitglied widerrufen wird. Im Anschluß an BAG 02.05.1979 4 AZR 515/77 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT)