Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.01.1981, Az.: 6 AZR 678/78
Gestaltungsmöglichkeit; Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit; Vorübergehende Übertragung; Ausnahmeregelung; Sachlicher Grund; Personalratsmitglied; Freistellung von dienstlicher Tätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.01.1981
- Aktenzeichen
- 6 AZR 678/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10099
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 24 MTA
- § 8 BPersVG
- § 46 BPersVG
Fundstellen
- AP Nr. 2 zu § 46 BPersVG
- ARST 1981, 114
Amtlicher Leitsatz
1. Die Gestaltungsmöglichkeit des MTA § 24 (vorübergehende Übertragung einer tarifvertraglich höherwertigen Tätigkeit) ist eine Ausnahmeregelung; sie ist eng auszulegen und darf nicht rechtsmißbräuchlich benutzt werden.
2. Sowohl zur Übertragung der höherwertigen Tätigkeit als auch zu deren Widerruf bedarf es eines sachlichen Grundes.
3. Daran fehlt es, wenn die Übertragung der Tätigkeit lediglich aus Anlaß der Freistellung des Arbeitnehmers von seiner dienstlichen Tätigkeit als Personalratsmitglied widerrufen wird. Im Anschluß an BAG 02.05.1979 4 AZR 515/77 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT)