Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.05.1979, Az.: 4 AZR 515/77
Haushaltsrechtliche Überlegungen; Haushalt; Übertragung höherwertiger Tätigkeiten; Sachliche Rechtfertigung; Gestaltungsmöglichkeit; Umgehung der tarifgerechten Entlohnung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.05.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 515/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10002
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 25.04.1977 - 3 Sa 44/77
Rechtsgrundlage
- § 24 BAT
Fundstelle
- BAGE 32, 1 - 6
Amtlicher Leitsatz
1. Haushaltsrechtliche Überlegungen und die dem Haushalt zugrundeliegenden Voraussetzungen können die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten i.S. des BAG § 24 sachlich rechtfertigen.
2. Die Gestaltungsmöglichkeit des BAT § 24 stellt eine Ausnahmeregelung dar. Sie ist deshalb eng auszulegen und darf nicht rechtsmißbräuchlich zur Umgehung der tarifgerechten Entlohnung benutzt werden.