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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.05.1979, Az.: 4 AZR 515/77

Haushaltsrechtliche Überlegungen; Haushalt; Übertragung höherwertiger Tätigkeiten; Sachliche Rechtfertigung; Gestaltungsmöglichkeit; Umgehung der tarifgerechten Entlohnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.05.1979
Aktenzeichen
4 AZR 515/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10002
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 25.04.1977 - 3 Sa 44/77

Fundstelle

  • BAGE 32, 1 - 6

Amtlicher Leitsatz

1. Haushaltsrechtliche Überlegungen und die dem Haushalt zugrundeliegenden Voraussetzungen können die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten i.S. des BAG § 24 sachlich rechtfertigen.

2. Die Gestaltungsmöglichkeit des BAT § 24 stellt eine Ausnahmeregelung dar. Sie ist deshalb eng auszulegen und darf nicht rechtsmißbräuchlich zur Umgehung der tarifgerechten Entlohnung benutzt werden.