Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 06.04.1976, Az.: 1 ABR 27/74
Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes; Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der Darlehn; Unternehmen mit mehreren Betrieben; Einzelbetriebsrat; Gesamtbetriebsrat
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.04.1976
- Aktenzeichen
- 1 ABR 27/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 10034
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 18.02.1974 - 5 TaBV 9/73
- nachfolgend
- BAG - 05.05.1977 - AZ: 3 ABR 24/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1976, 791
- DB 1976, 1290-1291 (Volltext mit red./amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Werden in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben gleicher Tätigkeit einschließlich des Leitungsbetriebes des Unternehmens nach unternehmenseinheitlichen Richtlinien Darlehen zum Erwerb eines Eigenheimes grundsätzlich an die Arbeitnehmer aller Betriebe gewährt, so steht ein etwaiges Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der Darlehen dem Gesamtbetriebsrat, nicht den Einzelbetriebsräten zu.
2. § 50 Abs. 2 BetrVG deckt jedenfalls auch den Fall, daß die Einzelbetriebsräte den Gesamtbetriebsrat beauftragen, für sie kraft Prozeßstandschaft ein Beschlußverfahren zur Feststellung ihrer Rechte zu führen.
3. Originäre Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats und entsprechend Mitbestimmungsrechte der Einzelbetriebsräte schließen sich gegenseitig aus.