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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 05.05.1977, Az.: 3 ABR 24/76

Unternehmen; Unternehmenseinheitliche Altersversorgung; Regelung der Altersversorgung; Gesamtbetriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.05.1977
Aktenzeichen
3 ABR 24/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10016
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 18.02.1974 - 5 TaBV 9/73
BAG - 06.04.1976 - AZ: 1 ABR 27/74

Fundstellen

  • DB 1977, 1610 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1977, 945

Amtlicher Leitsatz

Besteht in einem Unternehmen mit 13 Betrieben eine unternehmenseinheitliche Altersversorgung, so ist für deren Regelung der Gesamtbetriebsrat zuständig.