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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.08.1971, Az.: 1 AZR 69/71

Sechswochenzeitraum; Arbeitsunfähigkeit; Schlechtwettergeld

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.08.1971
Aktenzeichen
1 AZR 69/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10133
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 24.11.1970 - AZ: 11 Sa 655/70

Fundstellen

  • BAGE 23, 406 - 411
  • DB 1971, 2266-2267 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1971, 1726 (Volltext)
  • NJW 1972, 77-78 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der in § 1 Abs. 1 LohnFG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Bauarbeiter, wäre er arbeitsunfähig geblieben, wegen schlechten Wetters mit der Arbeit hätte aussetzen müssen.