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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.08.1979, Az.: 8b RK 2/79

Versicherungsberechtigung; Ersatzkasse; Ende einer Mitgliedschaft; Aufnahme einer Beschäftigung; Versicherungspflichtige Beschäftigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.08.1979
Aktenzeichen
8b RK 2/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10832
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 11.05.1977 - S 2 Kr 29/76
LSG Celle 13.12.1978 - L 4 Kr 46/77

Fundstellen

  • BSGE 49, 19 - 22
  • BB 1980, 1106

Amtlicher Leitsatz

1. Die aufgrund einer Versicherungsberechtigung begonnene Mitgliedschaft in einer Ersatzkasse endet nicht durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abgrenzung zu BSG 20.07.1976 3 RK 20/75 = BSGE 42, 113).

2. Die versicherungsberechtigten Mitglieder einer Ersatzkasse können bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auch dann versicherungspflichtige Mitglieder dieser Kasse werden, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht zum Beitritt berechtigen würde.