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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.07.1976, Az.: 3 RK 20/75

Rentner; Versicherungspflicht; Ende; Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit; Ersatzkasse

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.07.1976
Aktenzeichen
3 RK 20/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10820
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 42, 113 - 117
  • DB (Beilage) 1978, 21 (Volltext)
  • SozR 2200 § 165 Nr 13

Amtlicher Leitsatz

Nimmt ein Rentner eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung auf, so endet die Versicherungspflicht nach RVO § 165 Abs 1 Nr 3. Ist der Rentner Mitglied einer Ersatzkasse, so kann er bei dieser Kasse die Pflichtversicherung nur weiterführen, wenn er seiner Beschäftigung nach zum satzungsmäßig beitrittsberechtigten Personenkreis der Ersatzkasse gehört.