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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.09.1992, Az.: 2 BvR 1481/90

Beamter; Beihilfe; Aufwendungen; Angehöriger; Fürsorgepflicht; Dienstherr

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.09.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1481/90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12562
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie - die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden zu 2. und 3. unterstellt - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BVerfG - 16.09.1992 - AZ: 2 BvR 1161/89

weitere Verbundverfahren:
BVerfG - 16.09.1992 - AZ: 2 BvR 1198/90