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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.07.1962, Az.: BVerwG IV C 245/61

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.07.1962
Aktenzeichen
BVerwG IV C 245/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 12384
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Niedersachsen - 20.07.1961 - AZ: III OVG A 41.60
BVerwG - 22.06.1962 - AZ: BVerwG IV C 245.61

Tenor:

Das Urteil des Senats vom 22. Juni 1962 wird wie folgt ergänzt:

Die außergerichtlichen Kosten, die den Beigeladenen zu 1) und 3) in diesem Revisionsverfahren erwachsen sind, werden dem Kläger auferlegt.

Gründe

1

Ergänzungsurteil

2

Der Beigeladene zu 3) hat in der Revisionsverhandlung am 22. Juni 1962 beantragt, seine Kosten dem Kläger aufzuerlegen. Dieser Antrag ist im Urteil vom 22. Juni 1962, das über Auferlegung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, über die auch von Amts wegen entschieden werden kann (§ 162 Abs. 3 VwGO), nichts enthält, übergangen worden. Auf die diesbezüglichen Anträge der Beigeladenen zu 1) und 3) war das erwähnte Urteil demgemäß zu ergänzen (§ 120 VwGO).

Külz
Dr. Kniesch
Oswald
Dr. Müller
Klein