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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.04.1972, Az.: 4 AZR 224/71

Berufsgenossenschaft; Gehobener Verwaltungsdienst; Anwärter; Auswärtiger Lehrgang; Überweisung; Abordnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.04.1972
Aktenzeichen
4 AZR 224/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
LAG Hamburg 15.10.1974 - 3 Sa 148/73
BAG - 13.11.1975 - AZ: 3 AZR 38/75

Fundstellen

  • ArbuR 1972, 282
  • RiA 1972, 192

Amtlicher Leitsatz

1. Wird der Anwärter für den gehobenen Verwaltungsdienst einer Berufsgenossenschaft im Rahmen seiner Ausbildung zu einem auswärtigen Lehrgang entsandt, so liegt eine Überweisung und keine Abordnung vor.

2. Bei einer bloßen Überweisung bestehen keine Ansprüche aus BRKG § 22.