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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.11.1975, Az.: 3 AZR 38/75

Wettbewerbsverbot; Karenzzeit; Aufnahme einer selbständigenTätigkeit; Redlichkeitsmaßstab; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.11.1975
Aktenzeichen
3 AZR 38/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BAG - 12.04.1972 - AZ: 4 AZR 224/71
LAG Hamburg 15.10.1974 - 3 Sa 148/73

Fundstelle

  • DB 1976, 439 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein durch ein Wettbewerbsverbot gebundener Arbeitnehmer kann in der Karenzzeit auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, wenn dies nicht den Redlichkeitsmaßstäben des § 242 BGB widerspricht. Der Anrechnung unterliegt dann das Einkommen, das er aus der selbständigen Tätigkeit bezieht.

2. Ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs liegt nicht vor, wenn er in der Zeit des Aufbaus seiner selbständigen Existenz weniger verdient als bei einer abhängigen Beschäftigung im konkurrenzfreien Bereich.