Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.11.1975, Az.: 3 AZR 38/75
Wettbewerbsverbot; Karenzzeit; Aufnahme einer selbständigenTätigkeit; Redlichkeitsmaßstab; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.11.1975
- Aktenzeichen
- 3 AZR 38/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10080
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BAG - 12.04.1972 - AZ: 4 AZR 224/71
- LAG Hamburg 15.10.1974 - 3 Sa 148/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1976, 439 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein durch ein Wettbewerbsverbot gebundener Arbeitnehmer kann in der Karenzzeit auch eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, wenn dies nicht den Redlichkeitsmaßstäben des § 242 BGB widerspricht. Der Anrechnung unterliegt dann das Einkommen, das er aus der selbständigen Tätigkeit bezieht.
2. Ein böswilliges Unterlassen anderweiten Erwerbs liegt nicht vor, wenn er in der Zeit des Aufbaus seiner selbständigen Existenz weniger verdient als bei einer abhängigen Beschäftigung im konkurrenzfreien Bereich.