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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.06.1962, Az.: 3 AZR 413/61

Inkrafttreten des Tarifvertrages; Tarifgebundene Arbeitsverhältnisse; Tarifgebundenheit; Rückwirkung einzelner Betsimmungen; Rückwirkungszeitraum

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.06.1962
Aktenzeichen
3 AZR 413/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10110
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 09.08.1961 - 3 Sa 258/61

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 1 TVG Rückwirkung
  • RiA 1962, 297

Amtlicher Leitsatz

1. Die Tarifverträge beherrschen die z.Zt .des Inkrafttretens des Tarifvertrages bestehenden tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse, wenn die Tarifgebundenheit sowohl bei Inkrafttreten wie bei Abschluß des Tarifvertrages bestanden hat (Bestätigung von BAG 20.06.1958 1 AZR 245/57 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Rückwirkung).

2. Wenn einzelne Bestimmungen des Tarifvertrages über das Datum des Inkrafttretens hinaus zurückwirken, so kommt es für Ansprüche aus solchen Tarifbestimmungen darauf an, ob das Arbeitsverhältnis im Rückwirkungszeitraum bestanden hat.