Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 12.03.1964, Az.: 1 AZB 5/64
Urteilszustellung; Unterbevollmächtigter; Beginn der Rechtsmittelfrist; Behördenangehöriger
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.03.1964
- Aktenzeichen
- 1 AZB 5/64
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1964, 10043
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 176 ZPO
Amtlicher Leitsatz
1. Die Urteilszustellung an einen Unterbevollmächtigten setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf.
2. Wird an einen Behördenangehörigen als Prozeßbevollmächtigten zugestellt, so kann eine solche Zustellung nicht gemäß ZPO § 212a erfolgen (Bestätigung von BAG 14.11.1962 4 AZR 414/61 = AP Nr. 9 zu § 322 ZPO).